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von Sönke Hundt, Bremen, 23. Juni 2026
Das Landgericht Bremen befand am 22. Juni 2026 als zweite Instanz nicht - wie erwartet - auf Freispruch sondern bestätigte weitgehend das Urteil aus der ersten Instanz. Der Wissenschaftler und Künstler Prof. Dr. Rudolph Bauer wurde damit erneut wegen "Volksverhetzung und der unrechtmäßigen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" verurteilt. Die Strafe: eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 100 Euro (dazu die Kosten des Berufungsverfahrens). Das Landgericht verhängte kein Urteil sondern sprach eine "Verwarnung mit Strafvorbehalt" aus, d.h. die Strafe wird für ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt. (siehe Fotos von Sönke Hundt weiter unten)
Verhält sich der Verurteilte während dieser Zeit "unauffällig", muss er die Strafe nicht zahlen. Das Landgericht verringerte die Strafe aus der ersten Instanz von 60 auf 30 Tagessätze und setzte diese zur Bewährung aus, bestätigte aber ansonsten das Urteil der Vorinstanz.Damit wird einem bekannten und renommierten Professor (für Politikwissenschaft an der Uni Bremen), der als Wissenschaftler aber auch als Schriftsteller und bildender Künstler sich seit vielen Jahren und in unzähligen Publikationen für Antifaschismus und Antimilitarismus einsetzt, vom Bremer Landgericht bescheinigt, in Wahrheit ein Holocaustverharmloser und Rechtsextremist zu sein, der Hakenkreuzschmierereien verbreitet und überhaupt das Volk verhetzt. Diese Verkehrung der tatsächlichen Sachverhalte ist ungeheuerlich und zutiefst empörend!
Was war geschehen? Irgendwann vor dem August 2023 wurde Rudolph Bauer von einem Anonymus bei der in Baden-Württemberg ansässigen "Meldestelle gegen Hass und Hetze" wegen vier Bildmontagen, die Bauer auf Instagram veröffentlicht hatte, angezeigt.
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„Verfassungsschutz“: eine Gefahr für Grundrechte und Demokratie? Ort: Haus der Wissenschaft, Olbers-Saal Zeit: Mittwoch, 3. Juni 2026 um 19 Uhr Diskussionsveranstaltung mit Gerhard Schäfer, Dr. Rolf Gössner (Foto) und Cornelia Barth - Veranstalter: Bremer Friedensforum

Der bundesdeutsche Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ (VS) befindet sich seit geraumer Zeit wieder im Aufwind. Und dies, obwohl seine 75jährige VS-Geschichte auch als Geschichte von Skandalen und Bürgerrechtsverletzungen geschrieben werden kann.
Weshalb also verlassen sich viele auch linksorientierte Menschen inzwischen wieder zunehmend auf den VS, obwohl sie ihn zuvor doch aus guten Gründen vehement kritisierten oder gar auflösen wollten? Oder hilft der VS im politischen Kampf gegen Rechts und AfD etwa so sehr, dass er als unentbehrlich gilt?
Ausgerechnet auf diesem Terrain, auf dem er mit seinem unkontrollierbaren und kriminellen V-Leute-System in den vergangenen Jahrzehnten grandios versagte.
Nach einer kurzen Einführung in die Geschichte des VS von Gerhard Schäfer (Bremer Friedensforum) wird Rolf Gössner, Bremer Jurist, Publizist und Menschenrechtler, tiefere Einblicke bieten in seine eigenen Erfahrungen als Betroffener vier jahrzehntelanger geheimdienstlicher Ausforschung durch den Bundesverfassungsschutz. Eine Überwachungsgeschichte, die in einem 15-jährigen Gerichtsverfahren durch alle Instanzen endgültig für unverhältnismäßig und grundrechtswidrig erklärt worden ist (Ende 2020). Hieraus wird der Referent ein thesenartiges Fazit ziehen.
Daran anschließend wird Cornelia Barth (Bremer Friedensforum) kurz die neueren Fälle aufzeigen, in die der VS verstrickt ist – vom Bremer V-Mann-Skandal über den Ausschluss nominierter linker Buchhandlungen von der Verleihung des deutschen Buchhandlungspreises 2026 bis hin zu einer neuen Berufsverbotspolitik, die wieder vorwiegend gegen links wirkt.
In all diesen und weiteren Fällen spielen die VS-Ämter von Bund und Ländern eine prägende Rolle: als Auskunfts- und Bewertungsstellen für staatliche Behörden im Zuge von Gesinnungsüberprüfungen, deren oft ausschlaggebenden Bewertungen allzu oft aus Geheimhaltungsgründen den Betroffenen vorenthalten werden.
Hier zeigen sich vermehrt Konturen eines neuen exekutiven Autoritarismus und eines rechten Kulturkampfes. Es wird in der Veranstaltung deshalb auch um die zentrale Frage gehen, inwieweit solche Inlandsgeheimdienste wie die VS-Ämter des Bundes und der Länder mit ihren kaum kontrollierbaren geheimen Strukturen, Mitteln und Methoden überhaupt mit Verfassung und Demokratie vereinbar sind. Diese Thematik wollen wir im Rahmen einer moderierten Diskussion gemeinsam erörtern.
Unterstützt von: VDJ (Vereinigung Demokratischer Jurist:innen e.V.), aufstehen Bremen, Nachdenken in Bremen, GEW Bremen
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