Die für den 5. Dezember in Bremen geplante Demonstration „Fest für Frieden und Freiheit“ der Bremer Bürgerinitiative Querdenken 421 wurde zunächst vom Ordnungsamt Bremen abgelehnt. Eingebrachte Eilanträge der Organisatoren beim Bremer Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht wurden negativ beschieden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, unter Führung des neuernannten Präsidenten Prof. Dr. Stephan Harbarth zusammen mit den beiden Richtern Britz und Radtke, lehnte den Eilantrag in buchstäblich "letzter Minute" am Morgen des 5.12. ebenfalls ab. Wie in diesem hier abgedruckten Leserbrief vom 11.12.2020 im Weserkurier erwähnt, hatten sich schließlich nicht etwa die groß angekündigten 20.000 Teilnehmer, sondern lediglich einige hundert auf den Weg nach Bremen gemacht. Sie wurden hier, auf Anweisung des Bremer Innensenators Mäurer von einer 750.000 Euro teuren, herbeigeorderten polizeilichen Armada (incl. 7 Wasserwerfer) beim Spaziergang im Bürgerpark oder auf dem Marktplatz eingekesselt. Spaziergänge wurden zu "unerlaubten Nachfolgeveranstaltungen" konstruiert. Bei ca. 700 Teilnehmern wurden Personalien festgestellt. Diese völlig überzogene "martialische ... staatliche Machtdemonstration" hat der gesamte Bremer Senat mitzuverantworten, incl. der Partei DieLinke. Diese hatte nicht besseres beizutragen als einen Flyer mit den Worten: "Wir wollen nicht zulassen, dass Rechte und ihre Sympathisant*inen (sic!) unwidersprochen im öffentlichen Raum marschieren."
Diese, das demokratische Grundrecht der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 GG in bisher unbekannter Weise einschränkenden Vorgänge, wurden nun Ziel einer Demonstration von zahlreichen Rechtsanwälten (in Roben) vor dem Karlsruher Verfassungsgericht am 19. Dezember, siehe Video unten.