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Stellungnahme der Initiative „Mut zum Frieden“ Bremerhaven zum Antrag „Sicherheits- und friedenspolitische Bildung an Bremerhavener Schulen stärken“
In diesem Antrag an die Stadtverordnetenversammlung fordern die Fraktionen der SPD, der CDU und der FDP, dass „Schulen in Bremerhaven verpflichtend sicherheits- und friedenspolitische Bildungsangebote anbieten bzw. bei Anfragen der Bundeswehr und / oder Friedensorganisationen durchführen.“
Was ist denn da los? Trauen die Stadtverordneten den Lehrkräften in Bremerhaven auf einmal nicht mehr zu, in ihrem Unterricht angemessen auf die weltpolitische Aktualität einzugehen? Müssen sie dazu von der Stadtverordnetenversammlung extra aufgefordert und gezwungen werden? Offenbar sind die Lehrkräfte aber sehr wohl selbst in der Lage, Schüler-innen zu befähigen, „Zusammenhänge zu verstehen und sich eine eigene fundierte Meinung zu bilden“ und bitten selten Dritte, den Unterricht zu übernehmen. Zu selten, finden die Antragsteller, insbesondere mit Blick auf die Bundeswehr. Und darum geht es! In Zeiten steigender Kriegsdienstverweigerung möchte man dringend mehr Kriegsfähigkeit herstellen und bereits in der Schule damit anfangen.
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Mitteilung zu wichtigem Teilerfolg einer Popularklage gegen das Bundeswehrfördergesetz vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof
Als Mitkläger gegen das bayerische Bundeswehrfördergesetz möchte ich mit dieser Mail auf ein Urteil des bayerischen Verfassungsgerichtshof vom 3.03.2026 (Az. Vf. 3-VII-25) hinweisen. Dieses Urteil erging aufgrund einer Popularklage von 200 Kläger:innen gegen die per Gesetz verordnete Kooperation von Schulen, Universitäten/Hochschulen, inklusive Forschungsbereichen mit der Bundeswehr. ...
Nun haben die Kläger:innen mit diesem Urteil des bayerischen Verfassungsgerichtshofs einen wichtigen Teilerfolg errungen. Immerhin ist ein zentraler Aspekt des angegriffenen Gesetzes zur Förderung der Bundeswehr in Bayern vom 23. Juli 2024 für verfassungwidrig erklärt worden: nämlich die gesetzlich angeordnete Pflicht zur ungehinderten Zusammenarbeit von Hochschulen (mitsamt ihren Forschungsbereichen) mit der Bundeswehr im Interesse der "nationalen Sicherheit". Diese Regelung verstoße gravierend gegen das Rechtsstaatsprinzip, urteilte das Gericht, und so auch gegen die Wissenschaftsfreiheit, also die Freiheit von Forschung und Lehre. Dagegen sind andere Klagepunkte gegen problematische Regelungen des Gesetzes leider als unbegründet zurückgewiesen worden: so etwa die Regelung zur Zusammenarbeit von Schulen mit Jugendoffizieren der Bundeswehr im Rahmen der politischen Bildung und selbst zur Zulassung von Karriereberatern der Bundeswehr in schulischen Veranstaltungen.
Weitere Informationen und Einschätzungen sind aus der Pressemitteilung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) gleich hier im Anschluss zu ersehen. Die GEW Bayern hatte die Popularklage 2025 initiiert, die von einem breiten Bündnis aus Wissenschaft, Gewerkschaften und Friedensorganisationen getragen wird.
(Rolf Gössner)
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Auf dieser akribisch recherchierenden und grafisch sehr gut gemachten WEB-Seite academiccomplicity.eu wird die akademische Mittäterschaft deutscher Universitäten, oftmals über EU-Förderprogramme, beim Genozid in GAZA dokumentiert. In diesem Fall kollaboriert die Bremer Uni in Kooperation mit AIRBUS beim Bau des AS565 Panther Helikopters, der entlanag der Küste zu GAZA von den Isaelischen Streitkräften (IDF) gegen die Palästinenser eingesetzt wird.
AIRBUS kollaboriert mit Israel ebenfalls mit den Israelischen "Aerospace Industries" und über seine 37.5% Beteiligung am Unternehmen MBDA (u.a. Taurus-Produktion in Bayern) sowie mit der Firma ELBIT bei der Drohnenherstellung.
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Sabine Broeck, Professorin an der Uni Bremen, hat den folgenden Brief an die Uni-Leitung in Bremen (Rektorin Prof. Dr. Günther) geschrieben nach Bekanntwerden des Verbots einer Veranstaltung am 28. Juni 2025 mit der bekannten Psychanalytikerin Iris Hefets aus Berlin, eine der Gründerinnen und Vorstandsmitglied der "Jüdischen Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost". (Update 1. Juli: Die hochinteressante Veranstaltung fand natürlich trotzdem, an einem anderen Ort, statt - hier das VIDEO dazu.)
Rektorat, Frau Prof. Dr. Günther Universität Bremen
Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Günther,
mit größter Bestürzung, mit noch größerem Unverständnis und unfassbarer innerer Verzweiflung habe ich heute von dem Ihrerseits ausgesprochenen Verbot der Raumnutzung für eine Veranstaltung mit der Psychoanalytikerin Iris Hefets erfahren.
Wie Sie leicht aus einschlägigen Quellen erfahren können, ist Frau Hefets, eine jüdische israelische Therapeutin, eine in dem internationalen Berufstand der PsychoanalytikerInnen sehr angesehene Spezialistin für Traumaforschung und Holocaust-Erinnerung. Sie ist in verschiedenen Foren öffentlich aufgetreten und hat wissenschaftlich sowie auch für das deutsche Feuilleton publiziert, nur zum Beispiel in der Berliner Zeitung, in einem Essay im Jahr 2021. Sie gehört ebenfalls dem Verein Jüdische Stimme für den Frieden in Nahost an, einer demokratisch arbeitenden Gruppierung, die für ihre Arbeit 2019 den Göttinger Friedenspreis erhielt.
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