
UN-Kinderrechtskonvention: Artikel 3 (1) "Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleich viel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist."
Artikel 5: Respektierung des Elternrechts: Die Vertragsstaaten achten die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Eltern oder gegebenenfalls, soweit nach Ortsbrauch vorgesehen, der Mitglieder der weiteren Familie oder der Gemeinschaft, des Vormunds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen, das Kind bei der Ausübung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise angemessen zu leiten und zu führen.
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Nach Millionenschaden durch Aktenchaos: BSW verlangt Gesamtplan für den Umbau von Sozialverwaltung und Kinderbetreuung
Mehrere Veränderungen gleichzeitig: Senat soll Personal, Kosten, IT und Übergänge gemeinsam absichern – frühere Fehler dürfen sich nicht wiederholen
Bremen, 15. Oktober 2026. Bremen verändert gleichzeitig mehrere Bereiche, auf die Kinder und Familien angewiesen sind: Das Amt für Soziale Dienste wird neu organisiert, Aufgaben der Kindertagespflege wechseln von PiB zum Bildungsressort und zu KiTa Bremen, und die Kita-Finanzierung soll neu geordnet werden. Hinzu kommen Vorhaben zur Qualitätssicherung und zur Erfassung von Betreuungsausfällen. Das BSW Bremen fordert dafür einen abgestimmten, öffentlich nachvollziehbaren Gesamtplan.
Die Partei verlangt vom Sozial- und Bildungsressort Auskunft darüber, wie die zeitlich überlappenden Veränderungen personell, finanziell und technisch abgesichert werden. Dazu gehören klare Verantwortlichkeiten, eine gemeinsame Risikobewertung und Transparenz über bereits vergebene Aufträge. Die Bürger müssen erkennen können, auf welcher Grundlage Entscheidungen getroffen werden und wie Beratung, Betreuung und laufende Leistungen während der Umstellungen gesichert bleiben.
Gerade bei diesem Umfang dürfen sich frühere Fehler nicht wiederholen
„Bremen hat bereits erlebt, wie teuer unbearbeitete Akten werden und was technische Ausfälle für die Bürger bedeuten“, erklärt BSW-Landesvorsitzender Christopher Schulze. „Jetzt werden Aufgaben verlagert, Zuständigkeiten neu geordnet und Finanzierungsabläufe verändert – teilweise gleichzeitig. Gerade bei Eingriffen dieser Größenordnung dürfen sich Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen. Der Senat muss vorab nachvollziehbar zeigen, wie er die Übergänge absichert.“
Im Sozialzentrum 5 entstand durch unbearbeitete Vorgänge ein finanzieller Schaden von 2,24 Millionen Euro. Die Rückstände wurden 2023 entdeckt; über den Abschlussbericht wurde im November 2024 berichtet. Externe Gutachter stellten nach Medienberichten 2025 zudem unklare Aufgabenverteilungen, Defizite beim Finanzcontrolling und Probleme in der Kommunikation zwischen dem Amt für Soziale Dienste und der senatorischen Behörde fest.
Weitere Warnbeispiele sind der Ausfall nach einem Software-Update im damaligen Stadtamt 2016 und die späteren Terminprobleme im Bürgeramt. Die Fälle hatten unterschiedliche Ursachen. Sie verdeutlichen aber, welche Folgen organisatorische und technische Schwächen für Bürger und öffentliche Mittel haben können.
Aus Sicht des BSW macht die Gleichzeitigkeit der bevorstehenden Veränderungen eine besonders sorgfältige Gesamtplanung unverzichtbar. Risiken müssen nicht nur für jedes einzelne Vorhaben, sondern auch in ihrem Zusammenwirken betrachtet werden.
Verbundene Aufgaben brauchen eine gemeinsame Planung
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🎤Demo Freitag 29.05.2026 ab 15:45 Uhr 📌vom Weserstadion zum Domshof ‼️Für eine bedarfsgerechte und institutionelle Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit in Bremen
Unsere Kinder sind keine Sparmaßnahme! (Text der Petition, die unter diesem LINK mitgezeichnet werden kann)Wir fordern daher von Senat und Bürgerschaft der Freien Hansestadt Bremen:
- Erhalt bestehender Einrichtungen. Keine Schließungen u.o. existenzgefährdenden Kürzungen bei Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
- Verlässliche institutionelle Förderung. Kinder- und Jugendarbeit braucht langfristige finanzielle Sicherheit statt dauerhafter Unsicherheit.
- Bedarfsgerechte Finanzierung. Die tatsächliche soziale Arbeit vor Ort sowie gewachsene Strukturen müssen berücksichtigt werden.
- Transparente und nachvollziehbare Entscheidungen. Finanzierungsentscheidungen müssen fair, offen und öffentlich verständlich getroffen werden.
- Beteiligung der Betroffenen. Träger, Mitarbeitende, Familien, Kinder und Jugendliche müssen ernsthaft in die weiteren Entscheidungen einbezogen werden.
- Zukunft statt Rückbau. Kinder- und Jugendarbeit darf nicht als Sparpotenzial behandelt werden, sondern muss als Investition in Bremens Zukunft verstanden werden.
Wir setzen ein Zeichen gegen Kürzungen bei Angeboten und Trägern für Kinder und Jugendliche in Bremen.
Begründung
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PETITION mitzeichnen : Rettung der pädagogischen Spielkreise im Land Bremen. Mehr Infos
Stellungnahme zur Schließung der Spielkreise zum 31.07.2026: (Download pdf)
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Sinah Mielich (AKS Hamburg) thematisiert als Protagonistin der heutigen Sozialarbeiter:innenopposition aktuelle Kontroversen in der Jugendhilfe: Zwischen Nothilfe und Emanzipation. Tagung an der Universität Hamburg 20.-21.09.2024 (Studiengang Erziehungswissenschaft) mit dem Titel: Neue Zwänge - alte Potenziale? 50 Jahre Absage des 5. Deutschen Jugendhilfetages: LINK: https://lecture2go.uni-hamburg.de/l2go/-/get/v/69925











