
UN-Kinderrechtskonvention: Artikel 3 (1) "Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleich viel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist."
Artikel 5: Respektierung des Elternrechts: Die Vertragsstaaten achten die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Eltern oder gegebenenfalls, soweit nach Ortsbrauch vorgesehen, der Mitglieder der weiteren Familie oder der Gemeinschaft, des Vormunds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen, das Kind bei der Ausübung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise angemessen zu leiten und zu führen.
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PETITION mitzeichnen : Rettung der pädagogischen Spielkreise im Land Bremen. Mehr Infos
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Sinah Mielich (AKS Hamburg) thematisiert als Protagonistin der heutigen Sozialarbeiter:innenopposition aktuelle Kontroversen in der Jugendhilfe: Zwischen Nothilfe und Emanzipation. Tagung an der Universität Hamburg 20.-21.09.2024 (Studiengang Erziehungswissenschaft) mit dem Titel: Neue Zwänge - alte Potenziale? 50 Jahre Absage des 5. Deutschen Jugendhilfetages: LINK: https://lecture2go.uni-hamburg.de/l2go/-/get/v/69925
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Keine Wände. Keine Tische. Keine Stühle. Nur Hoffnung. In Khan Yunis im Gazastreifen richten Lehrer Klassenzimmer in Zelten und auf Freiflächen ein. Mitten im brüchigen Waffenstillstand beweisen sie, dass dort, wo gelernt wird, noch Hoffnung besteht. (Quelle)
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