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Wohnung Boden Landesverfassung

Am 15.11. fand eine Beiratssitzung im Bürgerhaus Oslebshausen statt, bei der es um das Thema Bahnwerkstatt ging. Der Beirat hat eine Überprüfung des vorliegenden Lärmgutachtens Alstoms in Auftrag gegeben.

Lärmbelastung d. BahnwerkstattDieter Winge (Sprecher der BI-Oslebshausen) auf facebook: Peter Gebhardt vom Istitut für Umwelttechnik war per Videokonferenz zugeschaltet und hat die Ergebnisse seiner Untersuchung dargestellt. Dabei wurde ein skandalöses Vorgehen seitens Alsoms und der Genehmigungsbehörde offenbar: Im März 2023 hat es ein "Vorgespräch" zwischen Alstom, der Genehmigungsbehörde sowie dem von Alstom beauftagten Unternehmen, dass die Schallschutzmaßnahmen für das Vorhaben konzipiert hat, gegeben. Bei diesem Gespräch hat man sich auf eigene Grenzwerte verständigt, die weit oberhalb der bundesgesetzlich gültigen TA Lärm befinden und somit keine gesetzliche Grundlage haben! Diese sog. Immissionswerte haben zur Folge, dass die sog. Vorbelastung nicht in die Untersuchung einfliessen soll. „Diese ist aber zu berücksichtigen, wenn die von einem Vorhaben ausgehenden Zusatzbelastungen einen bestimmten Wert, der sogenannten Irrelevanzschwelle, überschreiten. Dies ist vorliegend der Fall.“ Und weiter: „Das Vorhaben ist damit in der geplanten Form nicht genehmigungsfähig.“