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Mit „politischer Handschrift“ hat der Bundesgerichtshof einen Beschluss zur Abschiebung eines ukrainischen Kriegsdienstverweigerers gefasst. Liest man den Beschluss des BGH aufmerksam durch, wird klar, dass es sich eigentlich um die Frage dreht, ob Deutsche im Krieg das Recht haben, sich dem Kriegsdienst zu entziehen. Und der BGH verneint diese Frage, indem es behauptet, die Aussetzung des Kriegsdienstverweigerungsrechts sei nicht undenkbar. Der BGH sagt im Grunde genommen, Ukrainer dürften ausgeliefert werden, weil auch Deutsche im Krieg gezwungen werden könnten, zu kämpfen. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Politik, die eine Konfrontation mit Russland heraufbeschwört, ist das hochbrisant und gefährlich. ..."Wie der BGH hier den eindeutigen Willen des Grundgesetzes und wesentliche Argumente des BVerfG und auch aus der Literatur nicht einmal erwähnt, ist für mich kein sauberes Handwerk mehr. Die Entscheidung ist derart widersprüchlich, dass sie für mich eine politische Handschrift trägt. Im Grundgesetz Artikel 4 Absatz 3 heißt es: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ Eigentlich ist das sehr klar und deutlich. In Deutschland redet die Politik davon, dass wir „kriegstüchtig“ werden müssen. Und nun ist da dieser BGH-Beschluss".
Wir empfehlen dringend, diesen Beitrag in den Nachdenseiten aufmerksam zu lesen, ein Interview von Markus Klöckner mit dem Rechtsanwalt René Boyke.
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Wir trauern um Hartmut Drewes. Er bleibt uns in guter Erinnerung als ein Mensch, der über alle Lager hinweg für Völkerverständigung, Frieden und Abrüstung aktiv war; natürlich auch als jahrzehntelanger guter Freund unseres Gründungsmitglieds Ekkehard Lentz. Stets ruhig, integrierend und hilfsbereit war er für uns ein stabiler Anker in gemeinsamen Friedensaktionen in Bremen und umzu. Sehr verlässlich half er bei der fotografischen Dokumentation und stellte uns immer die Fotos frei zur Verfügung.
Er wird uns fehlen!
Koordinierungsgruppe aufstehen Bremen
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Aufstehen Bremen unterstützt die Wahlkampfstände des BSW: heute 8.2. im „Schweizer Viertel“ in Osterholz.
Im Quartier leben etwa 8.000 Menschen, von denen über 50 % einen Migrationshintergrund haben. Bei Kindern und Jugendlichen sind es sogar mehr als 70 %. Neben vielen jungen Menschen und hoher Kinderarmut gibt es im Viertel viele ältere Mitbürger, ca. 1/4 der Bewohner ist über 65 Jahre alt. Im Viertel gibt es überwiegend Geschosswohnungen, oftmals aus der 1960er Jahren; sie sind stark sanierungsbedürftig und beeinträchtigen die Lebensqualität der Bewohner sowie das Gesamtbild des Viertels. Im Sozialbereich fehlen noch immer Räume für kulturelle und bildungsorientierte Angebote. Öffentliche Plätze sind aufgrund unzureichender Gestaltung kaum nutzbar.
Neben dem Osterholzer Ortsteil Tenever hat das Bündnis Sahra Wagenknecht im Schweizer Viertel bereits bei den EU-Wahlen 2024 überproportional gute Ergebnisse erzielt.
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