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Hohe Wohnkosten: Hunderttausende Hartz-IV-Bezieher müssen draufzahlen.
Steigende Mieten, zu niedriger Zuschuss: Jeder sechste Hartz-IV-Haushalt bekam 2020 einen zu geringen Mietzuschuss. Mancherorts war sogar jeder Zweite betroffen. Statt auf mehr Hilfe setzt die Arbeitsagentur auf Abschottung und mehr Spitzel. Betroffene könnten zu viel Geld horten, unterstellt die "Demütigungsbehörde"Ein Beitrag von Susan Bonath https://de.rt.com/meinung/121899-hohe-wohnkosten-hunderttausende-hartz-iv/
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Unterstützt die "Bürgerinitiative Oslebshausen und umzu". Zeichnet die drei Petitionen im Petitionssystem der Bremischen Bürgerschaft bis 16. Juli mit.
"Einrichtung einer NS-Zwangsarbeiter:innen-Gedenkstätte in Bremen-Oslebshausen" https://petition.bremische-buergerschaft.de/index.php?n=petitionsdetails&s=1&c=date_public&d=DESC&b=0&l=10&searchstring=&pID=3595
"Keine Bahnwerkstatt in Bremen-Oslebshausen" https://petition.bremische-buergerschaft.de/index.php?n=petitionsdetails&s=1&c=date_public&d=DESC&b=0&l=10&searchstring=&pID=3594
"Schaffung einer „Grünen Pufferzone“ in Oslebshausen" https://petition.bremische-buergerschaft.de/index.php?n=petitionsdetails&s=1&c=date_public&d=DESC&b=0&l=10&searchstring=&pID=3596
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Bürgerinitiative Oslebshausen und umzu und Bremer Friedensforum - Pressemitteilung 3. Mai 2021
76. Jahrestag der Befreiung von Krieg und Faschismus
280 sowjetische NS-Opfer wurden 1948 nicht vom „Russenfriedhof“ nach Osterholz umgebettet
Die Stadt Bremen verfolgt weiterhin unbeirrt eine „In-Wert-Setzung“ des Grundstücks Reitbrake durch die Ansiedlung einer Bahnwerkstatt
Bremen. Das Bremer Friedensforum und die Bürgerinitiative Oslebshausen und umzu fordern anlässlich des 76. Jahrestages der Kapitulation Deutschlands eine wahrhaftige, schonungslose, präzise und transparente Aufarbeitung der Geschichte des Gräberfelds sowjetischer Naziopfer, des sogenannten „Russenfriedhofs“ und der hier bestatteten Menschen. Dieser Ort ist eine Kriegsgräberstätte nach internationalen Abkommen. Hier sollte nun eine würdige Gedenkstätte errichtet werden.
Eine von der Hafenbehörde angestrebte "In-Wert-Setzung des Grundstücks" verbietet sich vor dem Hintergrund der schrecklichen Geschichte dieses im Eigentum der Stadt Bremen befindlichen Grundstücks.
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(von Rodolfo Bohnenberger, update 18.04.2021)
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März, veröffentlicht am 15.04.2021 (1), das den Berliner Mietendeckel vom 23. Februar 2020 zu Fall gebracht hat, ist eine handfeste Niederlage für alle Mieter:innen nicht nur in Berlin, sondern im ganzen Land. Es wird die Verdrängung von einkommensärmeren Mieter:innen aus ihren Wohnbezirken (in Berlin und woanders) weiter verschärfen, weil die Mieten nun wieder völlig ungezügelt in unbezahlbare Höhen steigen; mit brutalen Konsequenzen für die Mehrheit, insbesondere für Ältere, für Kinder und Familien. Deren elementare soziale Netzwerke, KiTa- und Schulanbindung und gewachsene Versorgungsstrukturen brechen weg und die Klassenspaltung manifestiert sich noch gravierender in segregierten Stadtteilen. Bremen kann davon eine trauriges Lied singen.
Die von der Immobilienlobby herbeikonstruierte Begründung, im Klageverfahren vor dem BVerfG politisch vertreten durch CDU und FDP, die sich nun im BVerfG Urteil wiederfindet, ist abstrus. Ein Bundesland hätte angeblich kein Recht über solche Dinge zu entscheiden, weil das Bundessache wäre. Aber hatte nicht der Bund große Teile der Zuständigkeit für das Wohnungswesen im Rahmen der Föderalismusreform I im Jahr 2006 den Ländern übergeben, und sich damit auch geschickt aus der Bundesfinanzierungspflicht dafür verabschiedet? (2)
Ein von den Abgeordneten in Berlin in einem geordneten parlamentarischen Verfahren beschlossenes Gesetz wurde durch ein absolutistisch-rechtsexpertokratisch durchregierendes Bundesverfassungsgericht, einer "Juristokratie", nichtig gemacht. Das wirft offensichtliche Fragen auf zum Zustand unserer "Demokratie" und der darin amputierten Volkssouveränität. Bei Ingeborg Maus finden wir historische und demokratietheoretische Ausarbeitungen dazu. Maus plädiert dafür, uns rückzubesinnen auf die revolutionären Demokraten der Aufklärung im 18. Jh., auf Sieyes, Rousseau, Kant und andere.
"In jeder Verfassung, die sich überhaupt auf das Prinzip der Volkssouveränität beruft, ist das Volk durch seine Funktion eindeutig bestimmt: Es ist als Gesetzgeber GEGENSPIELER der gewalthabenden (exekutivischen und judikativen) Staatsapparate." Maus, Ingeborg (2011): Über Volkssouveränität. Suhrkamp, 2. Auflage 2019
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