(von Rodolfo Bohnenberger, update 18.04.2021)

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März, veröffentlicht am 15.04.2021 (1), das den Berliner Mietendeckel vom 23. Februar 2020 zu Fall gebracht hat, ist eine handfeste Niederlage für alle Mieter:innen nicht nur in Berlin, sondern im ganzen Land. Es wird die Verdrängung von einkommensärmeren Mieter:innen aus ihren Wohnbezirken (in Berlin und woanders) weiter verschärfen, weil die Mieten nun wieder völlig ungezügelt in unbezahlbare Höhen steigen; mit brutalen Konsequenzen für die Mehrheit, insbesondere für Ältere, für Kinder und Familien. Deren elementare soziale Netzwerke, KiTa- und Schulanbindung und gewachsene Versorgungsstrukturen brechen weg und die Klassenspaltung manifestiert sich noch gravierender in segregierten Stadtteilen. Bremen kann davon eine trauriges Lied singen.
Die von der Immobilienlobby herbeikonstruierte Begründung, im Klageverfahren vor dem BVerfG politisch vertreten durch CDU und FDP, die sich nun im BVerfG Urteil wiederfindet, ist abstrus. Ein Bundesland hätte angeblich kein Recht über solche Dinge zu entscheiden, weil das Bundessache wäre. Aber hatte nicht der Bund große Teile der Zuständigkeit für das Wohnungswesen im Rahmen der Föderalismusreform I im Jahr 2006 den Ländern übergeben, und sich damit auch geschickt aus der Bundesfinanzierungspflicht dafür verabschiedet? (2)
Ein von den Abgeordneten in Berlin in einem geordneten parlamentarischen Verfahren beschlossenes Gesetz wurde durch ein absolutistisch-rechtsexpertokratisch durchregierendes Bundesverfassungsgericht, einer "Juristokratie", nichtig gemacht. Das wirft offensichtliche Fragen auf zum Zustand unserer "Demokratie" und der darin amputierten Volkssouveränität. Bei Ingeborg Maus finden wir historische und demokratietheoretische Ausarbeitungen dazu. Maus plädiert dafür, uns rückzubesinnen auf die revolutionären Demokraten der Aufklärung im 18. Jh., auf Sieyes, Rousseau, Kant und andere.
"In jeder Verfassung, die sich überhaupt auf das Prinzip der Volkssouveränität beruft, ist das Volk durch seine Funktion eindeutig bestimmt: Es ist als Gesetzgeber GEGENSPIELER der gewalthabenden (exekutivischen und judikativen) Staatsapparate." Maus, Ingeborg (2011): Über Volkssouveränität. Suhrkamp, 2. Auflage 2019