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Gegen die Armutsentwicklung helfen gerechte Löhne, funktionierende Sozialversicherungen und ein gesetzlicher MIndestlohn von 15 Euro. Statt die hohe Mehrwertsteuer und die CO2 Steuer auf Heizenergie und Sprit zu senken, will die Bundesregierung lediglich ein paar Almosen an "Bedürftige" verteilen. Die geplanten Einmalzahlungen sind zudem völlig unzureichend. Ein Tropfen auf den heißen Stein, der lediglich den größten Unmut dämpfen soll: ein einmaliger Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfänger in Höhe von 135 Euro für Einzel- bzw. 175 Euro für Doppelhaushalte (plus 35 Euro pro weitere Person im Haushalt) sowie 115 Euro für Studierende und Auszubildende. Viele Familien, gerade Alleinerziehende geraten in arge Not und sind aufgrund der steigenden Energiepreise mit massenhaften Vertragskündigungen konfrontiert.
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Im Wahlkampf hatte der Kanzlerkandidat Scholz angekündigt, im Falle seines Wahlsieges den Mindestlohn sofort auf 12 Euro anzuheben. Der Bundeskanzler Scholz hat es jedoch nicht so eilig. Die Erhöhung soll zwar kommen, jedoch erst im Oktober 2022. Besser zu spät als niemals, aber: Explodierende Energie-, Heiz- und Lebenshaltungskosten fressen bei vielen Menschen das Portemonnaie jetzt leer, nicht erst im Oktober. Fraglich ist außerdem, ob die geplante Erhöhung in der Realität wirklich ausreichend ist. Schon 2017 mahnte das Wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung in einer Berechnung, dass ein Mindestlohn, der eine armutsfeste Rente garantiert, geringstenfalls bei 13,06 Euro liegen dürfte. Bekanntlich ist das Leben seit 2017 nicht preisgünstiger geworden.
Hinzu kommt: Schon jetzt bekommen viel zu viele Menschen nicht mal den aktuell geltenden Mindestlohn von 9,82 Euro. Zum einen gibt es immer noch viel zu viele Ausnahmen, beispielsweise bei Praktika. Zum anderen schätzt der DGB, dass bis zu 2,4 Millionen Betroffene einfach um den Mindestlohn geprellt werden, obwohl er ihnen zustünde. Als Finanzminister war Olaf Scholz die letzten Jahre für die Kontrolle des Mindestlohns verantwortlich. Doch die zuständige Behörde, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), kämpft mit zu wenig Personal.
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Laut eigener Angaben [2020] der Bremer Tafel kommen täglich über 350 sog. "Bedarfsgemeinschaften" in die Ausgabestellen der Tafel, insg. sechs über das Stadtgebiet verteilt, incl. der neueingerichteten Seniorenangebote für die wachsende Zahl der Älteren. Über 7000 Menschen, Männer, Frauen und Kinder, können nur über spendenbasierte Verteilung von Lebensmitteln ihren Hunger in Bremen stillen. Und über Kooperationen des Vereins Bremer Tafel e.V. mit verschiedenen Sozialeinrichtungen werden noch deutlich mehr Bremer*innen mit versorgt , denen es schwer fällt, selbst den entwürdigenden Gang zur Ausgabestelle zu bewältigen.
Die Altersarmut in Bremen ist von 2010 bis 2020 drastisch gestiegen, das ergibt sich aus der Antwort des Senats auf eine Anfrage der CDU in der Bürgerschaft (Landtag) am 9. Dezember 2021: "Lebenslagen und Existenznotlagen von Seniorinnen und Senioren im Land Bremen". Danach stiegen die Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kap. SGB XII), die außerhalb von Einrichtungen leben (also in einer eigenen Wohnung), im Land Bremen von 6 400 im Jahr 2010, auf 8 256 im Jahr 2015 auf nun schon 9 270 im Jahr 2020. (Stichdatum jew. Dez. des Jahres).
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Die soziale Teilung der Gesellschaft in Arm und Reich, Vortrag am 02. Oktober 2021 Christoph Butterwegge
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"Aufbruch" bedeutet für weitere 4 Jahre =
- keine Bekämpfung von Ungleichheit
- keine Steuersenkungen für Gering- und Normalverdiener
- keine Steuererhöhungen für Superreiche
- keine gemeinsame umlagefinanzierte Rentenkasse, in die alle Einzahlen
- keine Deckelung der Mieten
- keine Pflege- und Gesundheitsreform im Interesse der Vesricherten
- keine Abschaffung sachgrundloser Befristungen
- keine Kürzungen der Rüstungsausgaben und Beendigung der Rüstungsexporte
- keine Abkehr vom entwürdigenden Hartz IV-Sanktionsregime
- keine direkte Demokratie
- keine Lobbyismus-Bekämpfung
- keine Digital- oder Finanztransaktionssteuer