Etikettenschwindel „Bürgergeld“

Etikettenschwindel BürgergeldDie Existenzangst wächst nicht nur bei den Ärmsten, sondern nun auch bis in den Mittelstand hinein. Wir erleben gerade eine weitere massive Verarmung als Folge explodierender Energie- und Lebensmittelpreise. Die Bundesregierung hat mit ihrer Nato-Kriegspolitik, mit Waffenlieferungen in den Stellvertreterkrieg in der Ukraine und mit ihrer Bumerang-Sanktionspolitik letztlich einen Wirtschaftskrieg gegen die eigene Bevölkerung ausgelöst. Sie hat diese Not selbst herbeigeführt und versucht uns schlafwandlerisch weiter in diese Kriegslogik hineinzuziehen. Das Friedensgebot unseres Grundgesetzes wird mit Füßen getreten.

Preissteigerungen bei den Lebensmitteln, bei den Sprit- , Strom- und Gaskosten: Insbesondere für diejenigen, die schon vor der Krise finanziell nicht über die Runden gekommen sind, prekär Beschäftigte, arme Rentnerinnen und Bezieher von Grundsicherungsleistungen, das ist die Aussicht auf Herbst und Winter. Viele Menschen fürchten, bald ganz ohne Heizung und Strom dazustehen oder am Ende des Monats hungern zu müssen. Die bisher von der Bundesregierung geplanten Entlastungen ändern daran wenig, sind sie doch völlig unzureichend. Den größten Anteil beim jüngsten Entlastungspaket hat die geplante Steuerentlastung, von der der Chefarzt achtmal so stark profitiert wie die Kassiererin.

Es reicht! Das zum Jan 2023 geplante „Bürgergeld“ setzt Hartz IV als System der Verarmung und der Angst fort. Daran ändert auch die angekündigte Anpassung der Regelsätze an die gestiegene Inflation wenig. 502 statt 449 Euro für eine alleinstehende Person sollen ab 2023 die Menschen in der Grundsicherung über den Monat bringen. Die Anpassung kommt viel zu spät und geht vor allem von einem kleingerechneten Ausgangswert aus, der schon jetzt nicht zum Leben reicht.

Das gewerkschaftsnahe Bündnis "AufRechtbestehen" organisiert einen dezentralen bundesweiten Aktionstag am 14. Oktober

Gefordert wird:
• Die Regelsätze müssen auf mindestens 678 Euro ab 2023 erhöht werden. Bis dahin ist ein sofortiger monatlicher Zuschlag von mindestens 150 Euro notwendig.
• Der Strom muss zusätzlich zum Regelsatz übernommen werden.
• Bei massiven Preissteigerungen muss der Regelsatz zügig angeglichen werden.
• Die Wohnkosten einschließlich Heizkosten müssen für alle Grundsicherungsempfänger*innen vollständig in tatsächlicher Höhe übernommen werden.