LEG kauft 1.100 Mietwohnungen in Bremen, Share-Deals, und die Sauerei mit der Umlage der Grundsteuer auf die Mieter
(Update 11.03.2020) Die Begleitumstände des kürzlichen Verkaufs von 1.100 Bremer Mietwohnungen für ca. 120 Mio. Euro ohne Grunderwerbssteuerzahlung (siehe hier im WK 15.02.2020) an den drittgrößten Miethai Deutschlands, die LEG, machen gerade in der Bremer Öffentlichkeit Schlagzeilen. Der eigentliche Lenker der (ehemals LandesEigenenGesellschaft in NRW) LEG ist übrigens Black Rock (Deutschland Chef bis vor Kurzem: Friederich Merz) mit 11% Aktienanteil, zusammen mit anderen internationalen Großinvestoren. Deren machtvolle Arme reichen weit. Werner Rügemer hat dazu ein hervorragendes Buch geschrieben: "Die Kapitalisten des 21.Jahrhunderts".
Mithilfe der legalen (?) Tricks, den sog. Share-Deals, die die LEG für sich nutzte, sind dem kommunalen Bremer Haushalt nämlich rund sechs Millionen Euro an Grunderwerbssteuer entgangen; davon hätte mind. eine KiTa neu gebaut werden können. - Keine großen Schlagzeilen machte die kürzlich am 29. Januar 2020 in der Bürgerschaft beschlossene Neuregelung zur jährlich zu zahlenden Grundsteuer ab 2025, obwohl hier gravierende Auswirkungen für die 62% Mieterhaushalte in Bremen absehbar sind.
Zur ungerechten Umlage der Grundsteuer auf die Mieter über die Betriebskostenabrechnung:
Im Herbst 2019 beschloss der Bundestag, nach Beanstandung durch das Bundesverfassungsgericht, eine an den tatsächlichen jetzigen Immobilienwerten (und nicht den nivellierenden Flächen-Einheitswerten aus 1967) orientierte Regelung der Grundsteuer. Das war längst überfällig, für eine gerechtere Besteuerung nach tatsächlichem Wert der Immobilien. Die Bremer Landesregierung versprach sodann gleich, dass dies (z.B. über gerecht angepasste Hebesätze) so gestaltet werden sollte, dass in werthöheren Lagen das zu höheren Grundsteuern für die Immobilieneigener führt. In wertniedrigeren Lagen soll es zu Grundsteuersenkungen kommen; so zumindest der versprochene "einkommensneutrale" Plan auch in Bremen nach Beschluss vom 29.01.2020. Die Bundesregelung sieht (das ist zumindest sinnvoll) auch eine höhere Besteuerung von Brachflächen (Grundsteuer C) vor, womit Bodenspekulanten die profitable Möglichkeit, einfach abzuwarten und auf steigende Podenpreise zu setzen, genommen werden soll.
Die Interessen der Mehrheit der Mieterhaushalte in Bremen kam bezeichnenderweise in der Bürgerschaftsdebatte kaum vor. Wenn es nach denen ginge, müsste die gesamte Grundsteuer komplett von allen Immobilienbesitzern alleine getragen werden. Nun behalten aber die vermietenden Immobilienbesitzer (damit ausgerechnet die Zocker und Spekulanten ebenfalls) die Möglichkeit, die ab 2025 viel höhere Grundsteuer weiterhin einfach auf die Mieter umzulegen. Eine Riesenungerechtigkeit. Erstaunlich, dass die kleinen, ihre Wohnung selbst bewohnenden, Eigenheimbesitzer, die pflichtgemäß ihre Grundsteuer zahlen, dagegen nicht schon längt auf die Barrikaden gegangen sind.