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75 Organisationen fordern einen militärfreien Kirchentag 2021

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Erstellt: 02. Mai 2021

keinen Segen für das Militär

Gegen Image-Werbung der Bundeswehr auf dem Ökumenischen Kirchentag 2021 - Befremden über Auftritt von NATO-Generalsekretär und Minister a.D. de Maizière beim Kirchentag am 15. Mai online. Siehe die Presseerklärung dazu vom Bremer Friedensforum vom 14.05.2021

(update 5.5.2021) Der Offene Brief, den 76 Friedens- und Menschenrechtsorganisationen an das Präsidium des Ökumenischen Kirchentages adressiert hatten, war erfolgreich. Die Bundeswehr wird am Ökumenischen Kirchentag, 13. bis 16. Mai 2021, nicht beteiligt sein. Anders als auf vergangenen Kirchentagen wird im Rahmen des Kirchentages 2021 kein Militärgottesdienst gefeiert werden, weder digital noch in Präsenz. Kein Bundeswehr-Musikkorps wird spielen. Die Militärseelsorge wird keine Infostände betreiben, auch nicht virtuell. Obwohl der Kirchentag 2021 größtenteils ins Internet verlegt wurde, werden mehrere Hundert Veranstaltungen stattfinden. Wer im Programm sucht, findet dort - im Unterschied zu früheren Kirchentagen - keinerlei Hinweise auf eine Beteiligung der Bundeswehr.

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1. Mai-Kundgebung in Bremen mit Forderungen nach Abrüstung

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Erstellt: 02. Mai 2021

Etwa 400 Bremer:innen kamen zur diesjährigen 1. Mai-Kundgebung auf der Bürgerweide in Bremen. MitstreiterInnen vom Bremer Friedensforum führten PACE-Fahnen und Transparente mit und wiesen angesichts zunehmender Militarisierung auf die Dringlichkeit von Abrüstung hin.

1. Mai 2021 Bürgerweide Bremen

Mehrere Kundgebungsteilnehmer*innen verdeutlichten mit Transparent und Fahnen ihre Solidarität mit Kuba und forderten die Beendigung der Blockade der US-Imperiums gegen die Karibikinsel.

Fotos: Hartmut Drewes und Ekkehard Lentz

Fahrradmarathon – mit Hupen und Klingeln um die AirBase Ramstein tingeln

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Erstellt: 27. April 2021

Stopp Air Base Ramstein Farradmarathon 30042021Update 2.5.2021  -  Infos: https://www.ramstein-kampagne.eu/fahrradmarathon/  :

Trotz nächtlicher Ausgangssperre und weiterer Einschränkungen des Versammlungsrechtes aufgrund der Hygienevorschriften, hat die Kampagne Stopp Air Base Ramstein gegen die Airbase und Krieg demonstriert. Mit bunt geschmückten Fahrrädern und Friedensfahnen umrundeten ca. 85 Aktivistinnen und Aktivisten die Air Base Ramstein an den beiden Tagen (30.04. und 1.5.2021).

„Die Airbase hier bei Ramstein ist die größte Militärbasis außerhalb der USA“, so Konstantin Schneider von der Kampagne. „Ohne die Militärbasis wären die weltweiten Interventions- und Drohnenkriege der US-Amerikaner nicht möglich – die Air Base Ramstein ist ein Synonym für Krieg.“

Abschlusskundgebung war um 15:00 Uhr auf dem Parkplatz an der Gedenkstätte Ramstein.

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Sahra Wagenknecht: "Nicht einschüchtern lassen!" #allesdichtmachen

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Erstellt: 24. April 2021

Künstler kritisieren zurecht die Corona Maßnahmen    Hier die lange Liste weiterer SchauspielerInnen: https://www.youtube.com/playlist?list=PLJZme9ZBIhG9gOB4uLw5vO2v5SSxF71iw

Ein gefährliches "Notbremsegesetz" und Selbstentmachtung der Bundesländer

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Erstellt: 22. April 2021

abstimmungsverhalten Parteien Bundestag IFG 21.04.2021"Gestern haben nach einer hitzigen Debatte und einer namentlichen Abstimmung 342 der insgesamt 709 Bundestagsabgeordneten mit Ja zum „Bevölkerungsschutzgesetz“ genannten neuen Gesetzentwurf gestimmt. Da es allerdings nur 250 Gegenstimmen gab, hat das Gesetz den Bundestag passiert". Wir verlinken hier auf einen ausführlichen Beitrag dazu in den Nachdenkseiten von Moritz Müller. Ca. 15.000 Menschen konnten auf der Straße des 17. Juni nur kurz dagegen demonstrieren, sie wurden dann mit Polizeigewalt in die Parkanlagen getrieben. Der Einsatz verlief dabei sehr unverhältnismäßig.

Der Bundesrat hat seiner Selbstentmachtung zugestimmt und der Bundespräsident hat bereits unterschrieben. Damit tritt dieser - in der Geschichte der BRD - einmalige Vorgang als sog. "Notbremsegesetz" mit der Veröffentlichung im Gesetzesblatt in Kraft. Mit diesem Bundesgesetz wird auch der komplette Rechtsschutz, den Bürger vor den Verwaltungsgerichten noch hatte total ausgehebelt; ein gefährlicher Präzedenzfall. Der Zugang zu den Gerichten steht den Bürgern nun nicht mehr offen; die Legitimität und Akzeptanz geht damit völlig baden.

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Das BVerfG Urteil bringt den Berliner Mietendeckel zu Fall - das soll Demokratie sein ?

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Erstellt: 16. April 2021

(von Rodolfo Bohnenberger, update 18.04.2021)

Vergesellschatung hält ein Leben lang

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März, veröffentlicht am 15.04.2021 (1), das den Berliner Mietendeckel vom 23. Februar 2020 zu Fall gebracht hat, ist eine handfeste Niederlage für alle Mieter:innen nicht nur in Berlin, sondern im ganzen Land. Es wird die Verdrängung von einkommensärmeren Mieter:innen aus ihren Wohnbezirken (in Berlin und woanders) weiter verschärfen, weil die Mieten nun wieder völlig ungezügelt in unbezahlbare Höhen steigen; mit brutalen Konsequenzen für die Mehrheit, insbesondere für Ältere, für Kinder und Familien. Deren elementare soziale Netzwerke, KiTa- und Schulanbindung und gewachsene Versorgungsstrukturen brechen weg und die Klassenspaltung manifestiert sich noch gravierender in segregierten Stadtteilen. Bremen kann davon eine trauriges Lied singen.

Die von der Immobilienlobby herbeikonstruierte Begründung, im Klageverfahren vor dem BVerfG politisch vertreten durch CDU und FDP, die sich nun im BVerfG Urteil wiederfindet, ist abstrus. Ein Bundesland hätte angeblich kein Recht über solche Dinge zu entscheiden, weil das Bundessache wäre. Aber hatte nicht der Bund große Teile der Zuständigkeit für das Wohnungswesen im Rahmen der Föderalismusreform I im Jahr 2006 den Ländern übergeben, und sich damit auch geschickt aus der Bundesfinanzierungspflicht dafür verabschiedet? (2)

Ein von den Abgeordneten in Berlin in einem geordneten parlamentarischen Verfahren beschlossenes Gesetz wurde durch ein absolutistisch-rechtsexpertokratisch durchregierendes Bundesverfassungsgericht, einer "Juristokratie", nichtig gemacht. Das wirft offensichtliche Fragen auf zum Zustand unserer "Demokratie" und der darin amputierten Volkssouveränität. Bei Ingeborg Maus finden wir historische und demokratietheoretische Ausarbeitungen dazu. Maus plädiert dafür, uns rückzubesinnen auf die revolutionären Demokraten der Aufklärung im 18. Jh., auf Sieyes, Rousseau, Kant und andere.

"In jeder Verfassung, die sich überhaupt auf das Prinzip der Volkssouveränität beruft, ist das Volk durch seine Funktion eindeutig bestimmt: Es ist als Gesetzgeber GEGENSPIELER der gewalthabenden (exekutivischen und judikativen) Staatsapparate."  Maus, Ingeborg (2011): Über Volkssouveränität. Suhrkamp, 2. Auflage 2019

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Familiengericht Weimar: Masken, Mindestabstände, Schnelltests an Grundschulen sind eine Kindeswohlgefährdung. Präsenzunterricht aufrechterhalten!

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Erstellt: 11. April 2021

Hier das Urteil im Volltext vom 08.04.2021 inklusive dreier Sachverständigengutachten: Amtsgericht Weimar, Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21    Am 13.04. hat das Amtsgericht Weilheim (Familiensachen) die Maskenpflicht in der Schule für verfassungswidrig erklärt. Hier der Volltext des Urteils. Es heißt u.a. in dem Urteil: "§ 18 Abs. 2 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist jedenfalls materiell verfassungswidrig, weil er in unverhältnismäßiger Weise in das Recht der Kinder auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und in ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit eingreift, ohne ihr Wohl angemessen zu berücksichtigen und ohne ihr Recht auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit zu achten und zu schützen."  Hier gibt es eine digitale Anleitung zur Erstellung eines Widerspruchs zur Zwangstestung an Schulen.

Amtsgericht WeimarZitat der abschließenden Begründung des Weimarer Urteils,: ... Ergebnis (Seiten 176-178):

"Der den Schulkindern auferlegte Zwang, Masken zu tragen und Abstände untereinander und zu dritten Personen zu halten, schädigt die Kinder physisch, psychisch, pädagogisch und in ihrer psychosozialen Entwicklung, ohne dass dem mehr als ein allenfalls marginaler Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht. Schulen spielen keine wesentliche Rolle im „Pandemie“-Geschehen.

Die verwendeten PCR-Tests und Schnelltests sind für sich allein prinzipiell und schon im Ansatz nicht geeignet, eine „Infektion“ mit dem Virus SARS-CoV-2 festzustellen. Das ergibt sich nach den Darlegungen in den Gutachten bereist aus den eigenen Berechnungen des Robert-Koch-Instituts.

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Faschismus im Arbeitsrecht

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Erstellt: 08. April 2021

Dr. Rolf Geffken geht in einem Video den Spuren des Faschismus im Arbeitsrecht nach.

Der Arbeitsrechtler Dr. Geffken kommt auf die tief braune, bis in die Gegenwart reichende Vergangenheit des (west-) deutschen Arbeitsrechts zu sprechen. Die Hauptprotagonisten der im Arbeitsrecht „herrschenden Meinung“ waren in den letzten 40 Jahren die Professoren Hans Carl Nipperdey, Alfred Hueck und Rolf Dietz. Daneben noch Arthur Nikisch. Sie waren sämtlich bekennende Nationalsozialisten und überwiegend in der „Deutschen Akademie für Recht“ engagiert. Nipperdey und Hueck waren nicht nur die Hauptkommentatoren des „Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit“ im C.H. Beck – Verlag sondern auch die VERFASSER dieses schon 1934 verabschiedeten Gesetzes, das sämtliche Reste des Weimarer Arbeitsrechts beseitigte und das „Führerprinzip“ in den Betrieben verankerte und alle Arbeitnehmer als „Gefolgsleute“ des Betriebsführers verpflichtete.

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