Das unrühmliche Bremer Versammlungsverbot am 05.12.2020 führte zu einer Demonstration von Rechtsanwälten am 19. Dez. vor dem Verfassungsgericht

Die für den 5. Dezember in Bremen geplante Demonstration „Fest für Frieden und Freiheit“ der Bremer Bürgerinitiative Querdenken 421 wurde zunächst vom Ordnungsamt Bremen abgelehnt. Eingebrachte Eilanträge der Organisatoren beim Bremer Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht wurden negativ beschieden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, unter Führung des neuernannten Präsidenten Prof. Dr. Stephan Harbarth zusammen mit den beiden Richtern Britz und Radtke, lehnte den Eilantrag in buchstäblich "letzter Minute" am Morgen des 5.12. ebenfalls ab. Wie in diesem hier abgedruckten Leserbrief vom 11.12.2020 im Weserkurier erwähnt, hatten sich schließlich nicht etwa die groß angekündigten 20.000 Teilnehmer, sondern lediglich einige hundert auf den Weg nach Bremen gemacht. Sie wurden hier, auf Anweisung des Bremer Innensenators Mäurer von einer 750.000 Euro teuren, herbeigeorderten polizeilichen Armada (incl. 7 Wasserwerfer) beim Spaziergang im Bürgerpark oder auf dem Marktplatz eingekesselt. Spaziergänge wurden zu "unerlaubten Nachfolgeveranstaltungen" konstruiert. Bei ca. 700 Teilnehmern wurden Personalien festgestellt. Diese völlig überzogene "martialische ... staatliche Machtdemonstration" hat der gesamte Bremer Senat mitzuverantworten, incl. der Partei DieLinke. Diese hatte nicht besseres beizutragen als einen Flyer mit den Worten: "Wir wollen nicht zulassen, dass Rechte und ihre Sympathisant*inen (sic!) unwidersprochen im öffentlichen Raum marschieren."Demo vor B Verf. gericht Karlsruhe 19.12.2020

Diese, das demokratische Grundrecht der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 GG in bisher unbekannter Weise einschränkenden Vorgänge, wurden nun Ziel einer Demonstration von zahlreichen Rechtsanwälten (in Roben) vor dem Karlsruher Verfassungsgericht am 19. Dezember, siehe Video unten.

In ihrer Argumentation gehen die Anwälte davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung zum Verbot der Demonstration in Bremen von seiner bisherigen Rechtssprechung abgerückt sei. Nun reiche sogar eine abstrakte Gefährdung von Grundrechten Dritter aus (bisher war nur eine "konkrete Gefahr" ausschlaggebend), um das Versammlungsrecht gem. Art. 8 GG vollständig auszuhebeln. Die als ausreichend für ein Demonstrationsverbot erachtete Darlegung einer „abstrakten Gefährdungslage“ führe dazu, dass hier möglicherweise ein Bremer Präzendenzfall für viel weitergehende Verbote politischer Meinungsäußerung geschaffen wurde. Der Organisator der Demonstration in Karlsruhe, Rechtsanwalt Sattelmaier verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass das Bundesverfassungsgericht die höchste Institution in Deutschland ist, die eigentlich die Aufgabe hätte, die Grundrechte vor Eingriffen des Staates zu schützen. Die „Anwälte für Aufklärung“ (ein Verein in Gründung) mahnen, dass die Gewaltenteilung in einigen Teilen in Gefahr sei, was brandgefährlich sei. Eine grundlegende Justizreform ist nötig, die verhindert, dass Oberverwaltungs- und Verfassungsrichter politisch besetzt werden, weil damit das Prinzip der Unabhängigkeit strukturell in Frage gestellt ist. In dem Zusammenhang wurde auf die politische Biographie des Herrn Harbarth verwiesen, der seit 2009 für die CDU im Bundestag saß, zuletzt als stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion. Pikanterweise war er früher zudem als Gesellschaftsrechtler anwaltlich tätig für Dax-Konzerne, z.B. Südzucker, CropEnergies oder den ehemaligen RWE-Chef Jürgen Grossmann. Eine Aufzeichnung der Kundgebung durch "Arbeiterfotografie" RECHTSSTAAT AUF DER INTENSIVSTATION

Rede von Markus Haintz

Weitere Aufzeichnung der Kundgebung