AG Kinderrechte

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Eltern KindUN-Kinderrechtskonvention: Artikel 3 (1) "Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleich viel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist."  

Artikel 5: Respektierung des Elternrechts: Die Vertragsstaaten achten die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Eltern oder gegebenenfalls, soweit nach Ortsbrauch vorgesehen, der Mitglieder der weiteren Familie oder der Gemeinschaft, des Vormunds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen, das Kind bei der Ausübung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise angemessen zu leiten und zu führen.

Umsetzung und Anwendung der Kinderrechtskonvention in Deutschland. Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Prof. Dr. Friederike Wapler (25.09.2017)

 

kinder recht gesundes Leben„Wir akzeptieren, dass manche Menschen Tests und Impfung gut finden, wenn sie völlig freiwillig für sich entscheiden können, ob sie diese nutzen wollen oder nicht. In keinem Fall darf aber eine solche Impfung – weder direkt noch indirekt – vom Staat erzwungen werden, erst recht nicht für Kinder“, sagt Siber nachdrücklich. Auch sei eine Verknüpfung von Impfzwang und dem Grundrecht auf Bildung völlig inakzeptabel.

Dieser Auszug, diese Zielen stammen aus einer Presseerklärung der zur Bundestagsahl kandidierenden Basisdemokratischen Partei Deutschland dieBASIS. Unter diesem LINK kann die vollständige Presseerklärung nachgelesen werden.