
UN-Kinderrechtskonvention: Artikel 3 (1) "Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleich viel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist."
Artikel 5: Respektierung des Elternrechts: Die Vertragsstaaten achten die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Eltern oder gegebenenfalls, soweit nach Ortsbrauch vorgesehen, der Mitglieder der weiteren Familie oder der Gemeinschaft, des Vormunds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen, das Kind bei der Ausübung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise angemessen zu leiten und zu führen.
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Geflüchtete Frauen aus Bremen berichten, dass ihre in Deutschland geborene Kinder keine Geburtsurkunde erhalten und damit praktisch nicht existieren. Nach Angaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte scheint es gängige Praxis zu sein, dass man Babys von Geflüchteten, die selbst keine „Personenstandsurkunden“ aus ihren Heimatländern vorlegen können, die Urkunde verweigert, was dramatische Folgen für die Kinder hat:
Im Bremer Fall können Kinder ohne Geburtsurkunde nur dank der selbstorganisierten Unterstützung durch andere Geflüchtete und uneigennütziger Flüchtlingshelfer überhaupt überleben, Windeln und Kleidung bekommen! Das ist ein Skandal.
Geflüchtete Mütter haben Mut gefasst ihre Stimme zu erheben, obwohl sie - ohne Duldung - Schikanen befürchten.
Doch so geht es nicht weiter! Lasst uns Solidarität zeigen, kommt vorbei! Eine Aktion von Eltern Geflüchter, unterstützt von: togetherwearebremen.org/wir-fordern-unsere-rechte-wir-fordern-geburtsurkunden-fur-unsere-kinder/
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Ab Minute 26:08 die Rede von Rodolfo Bohnenberger über die Verletzung von Kinderrechten und Elternrechten
Kinderrechte und Elternrechte - verfassungsmäßige Grundlagen
Bremische Landesverfassung
Artikel 23
(1) Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, ihre Kinder zu aufrechten und lebenstüchtigen Menschen zu erziehen. Staat und Gemeinde leisten ihnen hierbei die nötige Hilfe. (2) In persönlichen Erziehungsfragen ist der Wille der Eltern maßgebend. (3) Das Erziehungsrecht kann den Eltern nur durch Richterspruch nach Maßgabe des Gesetzes entzogen werden.
Artikel 25
Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und den besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen.
Artikel 6 des Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
„(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“
UN-Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (1992 auch von Deutschland ratifiziert):
Artikel 3 (1): Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleich viel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist."
Artikel 5 (Auszug): Respektierung des Elternrechts: „Die Vertragsstaaten achten die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Eltern ...“
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All das ist keine göttliche Fügung sondern Folge von 25 Jahren neoliberaler Schuldenbremsen-Politik dieser Landesregierungsparteien: SPD und CDU von 1995-2007, SPD und Grüne von 2007-2019. Und die Partei DIE.LINKE ist in der laufenden Koalition und Legislaturperiode 2019-2023 auf dem besten Weg, sich in diese Negativliste einzureihen; nach den Corona-Maßnahmen wir es noch schlimmer, da hilft auch keine "Symbolpolitik", die die harten Fakten und ökonomischen Trends nicht umkehren kann.

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In der Stadt Bremen sind über 30% aller Kinder im Alter von 0-14 Jahre im Hartz IV Bezug, in Bremen Nord und im Bremer Westen sogar 40%, in einigen Ortsteilen leben sogar über 50% aller Kinder in Familien mit Hartz IV Bezug. Und es gibt weitere Ursachen für Armut, nicht nur Hartz IV Bezug. Diese Zahlen wurden "vor Corona" in 2019 erhoben. Nun kommt wegen des Ausnahmezustands eine weitere Elendswelle auf arme Bremer Kinder und Familien zu.
Von Jahr zu Jahr hat sich der Trend zur sozialen Spaltung der Stadt weiter verschärft, und die "Corona"-Verordnungen haben dies noch dramatisch verschlimmert. Die Gesundheit der Kinder in den genannten Stadtvierteln ist deutlich schlechter als in den Vierteln der Wohlhabenden. Das alte sozialdemokratische und grüne Bildungsversprechen, wonach alle die gleichen Chancen auf Bildungsaufstieg haben, und Anstrengung und Fleiß sich lohnen, ist seit Jahren hohl und leer und das Hochglanzpapier nicht wert, auf dem es (meist für Wahlkämpfe) gedruckt wird. Wir haben immer offensichtlicher eine sich verfestigende Klassen- und Bildungsspaltung. Der Anteil der Bremer Eltern, die im Niedriglohnbereich arbeiten müssen, ist immens gestiegen in den letzten 25 Jahren; sie müssen in den schlechtesten Wohnungen leben (zunehmend am Stadtrand) und trotzdem immer mehr für die Miete zahlen. 23.000 Kinder wachsen in Einelternhaushalten auf, meist bei alleinerziehenden Müttern, das ist ca. ein Viertel aller Kinder in Bremen. Und zur Zeit kommt wegen der tiefen Wirtschaftskrise des finanzialisierten Kapitalismus und den Corona-Berufsverboten oftmals noch Kurzarbeitergeld oder drohende Arbeitslosigkeit hinzu. Bei jungen Menschen unter 25 Jahren hatten wir in 2019 schon 12 Prozent Jugendarbeitslosigkeit und weiter schwindende Ausbildungsplätze, das wird ansteigen. Über 31% der Bremer SchulabgängerInnen haben entweder gar keinen Abschluss (ca. 10% !) oder nur die sog. "Berufsbildungsreife" im Verhältnis zu dem Durchschnittsjahrgang der Bevölkerung zwischen 15 und 18 Jahren. In den Vierteln der Wohlhabenden haben wir Abiturquoten von 60-70%, in den armen Vierteln sind es nur 7-13%; siehe in diesem Beitrag ausführlich.
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Aus einigen Gesundheitsämtern in Deutschland kam es jetzt zu Androhungen an Eltern, ihre gesunden Kinder, die einen irgendwie gearteten Kontakt zu einer Sars Cov2 positiv getesteten (infiziert? Erkrankt?) Person hatten, z.B. eine Lehrerin, in Quarantäne zu schicken und dann - und jetzt wird's absurd - sogar innerhalb der eigenen Familie zu isolieren. Getrennt eingenommene Mahlzeiten, kein Kontakt zu Eltern oder Geschwistern. So etwas kann schwere Traumata hinterlassen, besonders bei kleinen Kindern. Kinderrechte werden mit Füßen getreten. Weiter unten gibt es Rechtshinweise für Eltern, wie sie sich wehren können.
Kommen Eltern dem nicht nach, wird teilweise sogar damit gedroht, das Kind in einer (geschlossenen) Einrichtung unterzubringen. Der Zutritt zum eigenen Haus oder zur eigenen Wohnung muss Beamten dabei jederzeit gewährt werden. Eltern und Kinderschutzbunde zeigen sich entsetzt. Die Heinsberg Studie des anerkannten Virologen Streeck, bei der nachgewiesen wurde, dass innerhalb der Familien, trotz gemeinsamen Haushalts, kaum Infektionen vorkamen, wird dabei auch ignoriert.(von Rodolfo Bohnenberger, Dipl.-Sozialpädagoge, Familientherapeut und 4 Jahre lang Lehrbeauftragter am Studiengang Soziale Arbeit an der Hochschule Bremen)
Hier die Presseerklärung des Deutschen Kinderschutzbundes dazu, in der eine Verletzung der Kinderrechte thematisiert wird (Auszug): "Berlin, 31.07.2020 Den Kinderschutzbund erreichen aktuell Berichte, dass Gesundheitsämter die Isolierung von unter Corona-Verdacht stehenden Kindern im eigenen Haushalt anordnen. Auch sehr junge Kinder sollen demnach getrennt vom Rest der Familie in ihrem eigenen Zimmer aufhalten. In mindestens einem Fall, der uns vorliegt, wird der Familie bei Zuwiderhandlung mit der Herausnahme aus der Familie des 8-jährigen Kindes gedroht.
Hierzu erklärt Kinderschutzbund-Präsident Heinz Hilgers:
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