
UN-Kinderrechtskonvention: Artikel 3 (1) "Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleich viel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist."
Artikel 5: Respektierung des Elternrechts: Die Vertragsstaaten achten die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Eltern oder gegebenenfalls, soweit nach Ortsbrauch vorgesehen, der Mitglieder der weiteren Familie oder der Gemeinschaft, des Vormunds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen, das Kind bei der Ausübung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise angemessen zu leiten und zu führen.
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Sollen unsere Kinder in Corona-Zeiten nicht ernsthaft Schaden nehmen, brauchen sie Schutz vor ihren „Beschützern“.
von Kerstin Bahrfeck*
Wie weit gehen wir zum Schutz unserer Gesundheit? So weit jedenfalls, dass wir uns selbst und unsere Kinder krank machen. Kinder zeigen sich in diesen Tagen tief verunsichert und oft verstört. Schon die Tatsache, dass sich Erwachsene „irgendwie anders“ benehmen, irritiert sie. Sie müssen ihre natürlichen Impulse unterdrücken, werden andauernd wegen Nichtigkeiten gemaßregelt. Eltern und Erzieher übertragen ihre durch die Medien geschürten Ängste unweigerlich auf Heranwachsende, deren Seelenleben noch besonders empfänglich ist. Im Befehlston treiben die Behörden Eltern vor sich her und zwingen sie, gegenüber ihren Kindern Maßnahmen durchzusetzen, die schon an Misshandlung grenzen. Von der alltäglichen Maskenpflicht bis hin zu 14-tägiger Isolation zu Hause oder gar zur gewaltsamen Entfernung aus ihren Familien. Die Folge dieser Drangsalierung: 89 Prozent der untersuchten Kinder zeigen psychische Auffälligkeiten wie Depressionen, aggressives Verhalten oder Konzentrationsschwächen.
Die rote Linie ist überschritten
Als erfahrene Sprachtherapeutin, ehemalige Sonderschullehrerin und als Heilpraktikerin für Psychotherapie beobachte ich in den letzten Monaten mit Sorge, was die Corona-Maßnahmen und die Gesetze der „neuen Normalität“ insbesondere für die Kinder und Jugendlichen in unserer Gesellschaft bedeuten.
Ein aktuelles Geschehen, das mir im August 2020 von einem Lehrer aus Baden-Württemberg zugetragen wurde, gab den endgültigen Anlass, mich hierzu öffentlich zu äußern. Es geht dabei um eine erzwungene Isolationsquarantäne für Kinder aus zwei Grundschulklassen, die Unterricht bei einer Lehrerin mit positivem Corona-Testergebnis hatten (1). 46 gesunde Kinder mussten nach der Testung der Lehrerin in eine Isolations-Quarantäne gehen.
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Geflüchtete Frauen aus Bremen berichten, dass ihre in Deutschland geborene Kinder keine Geburtsurkunde erhalten und damit praktisch nicht existieren. Nach Angaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte scheint es gängige Praxis zu sein, dass man Babys von Geflüchteten, die selbst keine „Personenstandsurkunden“ aus ihren Heimatländern vorlegen können, die Urkunde verweigert, was dramatische Folgen für die Kinder hat:
Im Bremer Fall können Kinder ohne Geburtsurkunde nur dank der selbstorganisierten Unterstützung durch andere Geflüchtete und uneigennütziger Flüchtlingshelfer überhaupt überleben, Windeln und Kleidung bekommen! Das ist ein Skandal.
Geflüchtete Mütter haben Mut gefasst ihre Stimme zu erheben, obwohl sie - ohne Duldung - Schikanen befürchten.
Doch so geht es nicht weiter! Lasst uns Solidarität zeigen, kommt vorbei! Eine Aktion von Eltern Geflüchter, unterstützt von: togetherwearebremen.org/wir-fordern-unsere-rechte-wir-fordern-geburtsurkunden-fur-unsere-kinder/
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Ab Minute 26:08 die Rede von Rodolfo Bohnenberger über die Verletzung von Kinderrechten und Elternrechten
Kinderrechte und Elternrechte - verfassungsmäßige Grundlagen
Bremische Landesverfassung
Artikel 23
(1) Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, ihre Kinder zu aufrechten und lebenstüchtigen Menschen zu erziehen. Staat und Gemeinde leisten ihnen hierbei die nötige Hilfe. (2) In persönlichen Erziehungsfragen ist der Wille der Eltern maßgebend. (3) Das Erziehungsrecht kann den Eltern nur durch Richterspruch nach Maßgabe des Gesetzes entzogen werden.
Artikel 25
Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und den besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen.
Artikel 6 des Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
„(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“
UN-Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (1992 auch von Deutschland ratifiziert):
Artikel 3 (1): Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleich viel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist."
Artikel 5 (Auszug): Respektierung des Elternrechts: „Die Vertragsstaaten achten die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Eltern ...“
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All das ist keine göttliche Fügung sondern Folge von 25 Jahren neoliberaler Schuldenbremsen-Politik dieser Landesregierungsparteien: SPD und CDU von 1995-2007, SPD und Grüne von 2007-2019. Und die Partei DIE.LINKE ist in der laufenden Koalition und Legislaturperiode 2019-2023 auf dem besten Weg, sich in diese Negativliste einzureihen; nach den Corona-Maßnahmen wir es noch schlimmer, da hilft auch keine "Symbolpolitik", die die harten Fakten und ökonomischen Trends nicht umkehren kann.

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In der Stadt Bremen sind über 30% aller Kinder im Alter von 0-14 Jahre im Hartz IV Bezug, in Bremen Nord und im Bremer Westen sogar 40%, in einigen Ortsteilen leben sogar über 50% aller Kinder in Familien mit Hartz IV Bezug. Und es gibt weitere Ursachen für Armut, nicht nur Hartz IV Bezug. Diese Zahlen wurden "vor Corona" in 2019 erhoben. Nun kommt wegen des Ausnahmezustands eine weitere Elendswelle auf arme Bremer Kinder und Familien zu.
Von Jahr zu Jahr hat sich der Trend zur sozialen Spaltung der Stadt weiter verschärft, und die "Corona"-Verordnungen haben dies noch dramatisch verschlimmert. Die Gesundheit der Kinder in den genannten Stadtvierteln ist deutlich schlechter als in den Vierteln der Wohlhabenden. Das alte sozialdemokratische und grüne Bildungsversprechen, wonach alle die gleichen Chancen auf Bildungsaufstieg haben, und Anstrengung und Fleiß sich lohnen, ist seit Jahren hohl und leer und das Hochglanzpapier nicht wert, auf dem es (meist für Wahlkämpfe) gedruckt wird. Wir haben immer offensichtlicher eine sich verfestigende Klassen- und Bildungsspaltung. Der Anteil der Bremer Eltern, die im Niedriglohnbereich arbeiten müssen, ist immens gestiegen in den letzten 25 Jahren; sie müssen in den schlechtesten Wohnungen leben (zunehmend am Stadtrand) und trotzdem immer mehr für die Miete zahlen. 23.000 Kinder wachsen in Einelternhaushalten auf, meist bei alleinerziehenden Müttern, das ist ca. ein Viertel aller Kinder in Bremen. Und zur Zeit kommt wegen der tiefen Wirtschaftskrise des finanzialisierten Kapitalismus und den Corona-Berufsverboten oftmals noch Kurzarbeitergeld oder drohende Arbeitslosigkeit hinzu. Bei jungen Menschen unter 25 Jahren hatten wir in 2019 schon 12 Prozent Jugendarbeitslosigkeit und weiter schwindende Ausbildungsplätze, das wird ansteigen. Über 31% der Bremer SchulabgängerInnen haben entweder gar keinen Abschluss (ca. 10% !) oder nur die sog. "Berufsbildungsreife" im Verhältnis zu dem Durchschnittsjahrgang der Bevölkerung zwischen 15 und 18 Jahren. In den Vierteln der Wohlhabenden haben wir Abiturquoten von 60-70%, in den armen Vierteln sind es nur 7-13%; siehe in diesem Beitrag ausführlich.
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