Hier das Urteil im Volltext vom 08.04.2021 inklusive dreier Sachverständigengutachten: Amtsgericht Weimar, Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21 Am 13.04. hat das Amtsgericht Weilheim (Familiensachen) die Maskenpflicht in der Schule für verfassungswidrig erklärt. Hier der Volltext des Urteils. Es heißt u.a. in dem Urteil: "§ 18 Abs. 2 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist jedenfalls materiell verfassungswidrig, weil er in unverhältnismäßiger Weise in das Recht der Kinder auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und in ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit eingreift, ohne ihr Wohl angemessen zu berücksichtigen und ohne ihr Recht auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit zu achten und zu schützen." Hier gibt es eine digitale Anleitung zur Erstellung eines Widerspruchs zur Zwangstestung an Schulen.
Zitat der abschließenden Begründung des Weimarer Urteils,: ... Ergebnis (Seiten 176-178):
"Der den Schulkindern auferlegte Zwang, Masken zu tragen und Abstände untereinander und zu dritten Personen zu halten, schädigt die Kinder physisch, psychisch, pädagogisch und in ihrer psychosozialen Entwicklung, ohne dass dem mehr als ein allenfalls marginaler Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht. Schulen spielen keine wesentliche Rolle im „Pandemie“-Geschehen.
Die verwendeten PCR-Tests und Schnelltests sind für sich allein prinzipiell und schon im Ansatz nicht geeignet, eine „Infektion“ mit dem Virus SARS-CoV-2 festzustellen. Das ergibt sich nach den Darlegungen in den Gutachten bereist aus den eigenen Berechnungen des Robert-Koch-Instituts.