(von Rodolfo Bohnenberger) Mit den Stimmen der CDU/SPD Regierungskoalition und der staatstragenden Grünen, bei Stimmenthaltung der FDP und gegen die Stimmen von Linksfraktion und AfD billigte eine Mehrheit der Abgeordneten am 22. April 2021 den von der Koalition eingebrachten Entwurf für ein sog. "Kinder- und Jugendstärkungsgesetz" (KJSG, 19/26107); der Bundesrat stimmte am 07.05.2021 dem im Bundestag verabschiedeten Gesetz zu, womit das neue SGB VIII (Sozialgesetzbuch 8, das Kinder- und Jugendhilfegesetz) rechtskräftig wurde.
Der Name dieses Gesetzes wird dem Inhalt nicht gerecht; teilweise ist es das Gegenteil davon, wie aus der Geschichte dieser Gesetzesinitiative ersichtlich wird. Vor 10 Jahren, am 13. Mai 2011, legten die „A-Staatssekretäre“ (A-Länder = SPD-regierte Bundesländer) ein Arbeitspapier vor, mit dem Titel „Wiedergewinnung kommunalpolitischer Handlungsfähigkeit zur Ausgestaltung von Jugendhilfeleistungen“, Untertitel „Änderungen des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII)“. Treibende Kraft hinter dieser Initiative war insbesondere der Hamburger SPD-Staatsrat Jan Pörksen (Behörde für Soziales, Familie, ...), der kurz zuvor, bis zum März 2011, noch strammer Haushaltsdirektor in Bremen war. Sein Einsatz wurde schließlich 2018 belohnt mit dem Posten des Chefs der Hamburger Senatskanzlei unter dem Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher.
Von Beginn äußerten Sozialarbeiter:innen, Gewerkschaften und Wissenschaftler:innen Kritik an diesen Plänen. Sie forderten: