UN-Kinderrechtskonvention: Artikel 3 (1) "Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleich viel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist."
Artikel 5: Respektierung des Elternrechts: Die Vertragsstaaten achten die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Eltern oder gegebenenfalls, soweit nach Ortsbrauch vorgesehen, der Mitglieder der weiteren Familie oder der Gemeinschaft, des Vormunds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen, das Kind bei der Ausübung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise angemessen zu leiten und zu führen.
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Remonstration in der Schule - Kinder haben Recht auf Unbeschwertheit.
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Und auch: https://www.youtube.com/watch?v=0jFaqC6FNWs
Fakten zur geplanten Impfung von Kindern: In diesem Video klärt dieBasis über die geplante "freiwillige Impfung" [genveränderndes Massenexperiment] von Kindern an den Schulen auf, nennt zu erwartende Nebenwirkungen und veranschaulicht weitere belegte Fakten.
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„Wir akzeptieren, dass manche Menschen Tests und Impfung gut finden, wenn sie völlig freiwillig für sich entscheiden können, ob sie diese nutzen wollen oder nicht. In keinem Fall darf aber eine solche Impfung – weder direkt noch indirekt – vom Staat erzwungen werden, erst recht nicht für Kinder“, sagt Siber nachdrücklich. Auch sei eine Verknüpfung von Impfzwang und dem Grundrecht auf Bildung völlig inakzeptabel.
Dieser Auszug, diese Zielen stammen aus einer Presseerklärung der zur Bundestagsahl kandidierenden Basisdemokratischen Partei Deutschland dieBASIS. Unter diesem LINK kann die vollständige Presseerklärung nachgelesen werden.
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(von Rodolfo Bohnenberger) Mit den Stimmen der CDU/SPD Regierungskoalition und der staatstragenden Grünen, bei Stimmenthaltung der FDP und gegen die Stimmen von Linksfraktion und AfD billigte eine Mehrheit der Abgeordneten am 22. April 2021 den von der Koalition eingebrachten Entwurf für ein sog. "Kinder- und Jugendstärkungsgesetz" (KJSG, 19/26107); der Bundesrat stimmte am 07.05.2021 dem im Bundestag verabschiedeten Gesetz zu, womit das neue SGB VIII (Sozialgesetzbuch 8, das Kinder- und Jugendhilfegesetz) rechtskräftig wurde.
Der Name dieses Gesetzes wird dem Inhalt nicht gerecht; teilweise ist es das Gegenteil davon, wie aus der Geschichte dieser Gesetzesinitiative ersichtlich wird. Vor 10 Jahren, am 13. Mai 2011, legten die „A-Staatssekretäre“ (A-Länder = SPD-regierte Bundesländer) ein Arbeitspapier vor, mit dem Titel „Wiedergewinnung kommunalpolitischer Handlungsfähigkeit zur Ausgestaltung von Jugendhilfeleistungen“, Untertitel „Änderungen des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII)“. Treibende Kraft hinter dieser Initiative war insbesondere der Hamburger SPD-Staatsrat Jan Pörksen (Behörde für Soziales, Familie, ...), der kurz zuvor, bis zum März 2011, noch strammer Haushaltsdirektor in Bremen war. Sein Einsatz wurde schließlich 2018 belohnt mit dem Posten des Chefs der Hamburger Senatskanzlei unter dem Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher.
Von Beginn äußerten Sozialarbeiter:innen, Gewerkschaften und Wissenschaftler:innen Kritik an diesen Plänen. Sie forderten:
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Mit der gemeinsamen Aktion #nichtmeinaerztetag von Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V. haben sich Ärzt*innen aus ganz Deutschland solidarisiert, um gegen den Beschluss der Bundesärztekammer vom 124. Deutschen Ärztetag (4. & 5. Mai) zu agieren. In diesem Beschluss heißt es unter anderem: »Das Recht auf Kita und Schulbesuch kann im Winter 2021/2022 nur mit einer rechtzeitigen COVID-19-Impfung gesichert werden. Ohne Impfung, insbesondere auch für jüngere Kinder, führt ein erneuter Lockdown für diese Altersgruppe zu weiteren, gravierenden negativen Folgen für die kindliche psychische Entwicklung. Die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe erlangen Familien mit Kindern nur mit geimpften Kindern zurück.«
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