Staatliche Kindesmisshandlung? Das ist nicht mehr lustig !

Aus einigen Gesundheitsämtern in Deutschland kam es jetzt zu Androhungen an Eltern, ihre gesunden Kinder, die einen irgendwie gearteten Kontakt zu einer Sars Cov2 positiv getesteten (infiziert? Erkrankt?) Person hatten, z.B. eine Lehrerin, in Quarantäne zu schicken und dann - und jetzt wird's absurd - sogar innerhalb der eigenen Familie zu isolieren. Getrennt eingenommene Mahlzeiten, kein Kontakt zu Eltern oder Geschwistern. So etwas kann schwere Traumata hinterlassen, besonders bei kleinen Kindern. Kinderrechte werden mit Füßen getreten. Weiter unten gibt es Rechtshinweise für Eltern, wie sie sich wehren können.

Kinder isolieren und KindesentzugKommen Eltern dem nicht nach, wird teilweise sogar damit gedroht, das Kind in einer (geschlossenen) Einrichtung unterzubringen. Der Zutritt zum eigenen Haus oder zur eigenen Wohnung muss Beamten dabei jederzeit gewährt werden. Eltern und Kinderschutzbunde zeigen sich entsetzt. Die Heinsberg Studie des anerkannten Virologen Streeck, bei der nachgewiesen wurde, dass innerhalb der Familien, trotz gemeinsamen Haushalts, kaum Infektionen vorkamen, wird dabei auch ignoriert.(von Rodolfo Bohnenberger, Dipl.-Sozialpädagoge, Familientherapeut und 4 Jahre lang Lehrbeauftragter am Studiengang Soziale Arbeit an der Hochschule Bremen)

Hier die Presseerklärung des Deutschen Kinderschutzbundes dazu, in der eine Verletzung der Kinderrechte thematisiert wird (Auszug): "Berlin, 31.07.2020 Den Kinderschutzbund erreichen aktuell Berichte, dass Gesundheitsämter die Isolierung von unter Corona-Verdacht stehenden Kindern im eigenen Haushalt anordnen. Auch sehr junge Kinder sollen demnach getrennt vom Rest der Familie in ihrem eigenen Zimmer aufhalten. In mindestens einem Fall, der uns vorliegt, wird der Familie bei Zuwiderhandlung mit der Herausnahme aus der Familie des 8-jährigen Kindes gedroht.

Hierzu erklärt Kinderschutzbund-Präsident Heinz Hilgers:

„Die Situation der Quarantäne ist für Familien, insbesondere für Kinder ohnehin sehr belastend. Kinder in dieser Phase von ihren Eltern und Geschwistern zu isolieren, ist eine Form psychischer Gewalt. Der Kinderschutzbund empfindet diese Maßnahmen als unverhältnismäßig und nicht hinnehmbar. Die Drohung mit dem scharfen Schwert der Herausnahme und Unterbringung auf einer Isolierstation, verunsichert zudem Familien nachhaltig...."

Update: Epidemiologsich betrachtet, wird von renommierten WissenschaftlerInnen (z.B. Sucharit Bhakdi und Katharina Reiß) die Fehleinschätzung und der Fehlalarm kritisiert und die Aufhebung aller "Corona-Maßnahmen" gefordert; hier ein Interview in der Fuldaer Zeitung hat am 31.08.2020

Exkurs - Auszüge aus den 20 Grundrechten im Grundgesetz:

GG Art. 613Artikel 6 Grundgesetz: (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. (...)
Artikel 13 Grundgesetz: (1) Die Wohnung ist unverletzlich. (...)
Artikel 19 GRundgesetz: (1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen. (2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden. (...)
Art 20 Grundgesetz (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Kommentar der Bundeszentrale für politische Bildung:

"Die Grundrechte sind in Art. 1 bis 19 an die Spitze des Grundgesetzes gestellt worden. Der hohe Rang, den die Verfassungsgeber den Grundrechten beimaßen, erklärt sich aus den Erfahrungen der Weimarer Republik und der Zeit des nationalsozialistischen Regimes. Die Weimarer Verfassung enthielt ebenfalls einen Katalog von Grundrechten, doch sie waren nicht einklagbar, und sie konnten durch Notverordnungen außer Kraft gesetzt werden. Eine Notverordnung, die Verordnung des Reichspräsidenten "zum Schutz von Volk und Staat", leitete die nationalsozialistische Willkürherrschaft ein, und die Entwürdigung des Menschen begann." (...)

"Viele betrachten die Grundrechte als etwas Selbstverständliches, das ihre persönliche Sphäre kaum berührt. Wie die geschichtliche Erfahrung zeigt, sind sie keineswegs selbstverständlich gewährleistet, und sie beeinflussen den Alltag des Einzelnen und das Zusammenleben aller in Staat und Gesellschaft. Grundrechte schützen den Freiheitsraum des Einzelnen vor Übergriffen der öffentlichen Gewalt, es sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. (...)"

Kinder müssen frei atmenDie Klagepaten sind ein Verein mit jahrelanger Erfahrung in rechtlichen Auseinandersetzungen mit Behörden und Dienststellen. Wir haben unser Know-How hier gebündelt, um Ihnen in dieser schweren Corona-Zeit zu Ihrem Recht zu verhelfen. Dabei ist unser Service völlig kostenlos.

HIer ist der LINK: https://klagepaten.eu/

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Kinderkommission des deutschen Bundestages - Anhörung von Prof. Michael Klundt, Sept. 2020, mit deutlicher Kritik!