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Mit Gesundheit hat das alles nichts mehr zu tun, was das Regierungslager der Ampel gestern in Berlin beschlossen hat. Diesmal haben alle anderen Parteien dagegen gestimmt. Deutschlands weltweiter Alleingang (die europäischen Nachbarländer haben alle Maßnahmen aufgehoben) findet international nur noch Hohn und Spott.
Die neue Züricher Zeitung kommentierte: „Es ist ein Satz zum Einrahmen: Weil ein Virus, das nicht mehr annähernd so gefährlich ist, wie es mal war, wieder gefährlich werden könnte, braucht Deutschland weiterhin Massnahmen, um die Freiheit der Bürger einzuschränken. Man kann nur froh sein, dass die Bundesregierung im Umgang mit der Pandemie in Europa isoliert ist. Früher waren Deutschlands nationale Alleingänge gefürchtet. Heute erwecken sie Mitleid.“
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Die "Stattzeitung" vom Bodensee hat eine sehr gute, evidenzbasierte und ausführliche Recherche veröffentlicht zu den bedenklichen gesundheitlichen Folgen des ständigen Maskentragens. Die Studie von Prof. Dr. Arne Burkhardt ist besonders lesenswert, nachdem nun "Gesundheits"minister Lauterbach mit dem am 9. Sept. 2022 im Bundestag zu verabschiedenden neuen Infektionsschutzgesetz das obligatorische Tragen der Maske erneut plant. Das (und die immer noch bestehende Masken-Pflicht im ÖPNV) müssen wir verhindern, zum Wohle unserer und unserer Kinder Gesundheit. In dem Stattzeitungs-Beitrag heißt es u.a.: "Ursprünglich geht die Entwicklung der heutigen Mund-Nasen-Bedeckung auf arbeitsmedizinische Schutzmaßnahmen zurück. Dies sollte dem Schutz vor schädlichen Stäuben vor allem während entsprechenden Arbeitsbedingungen (zum Beispiel Schleifen, Lackieren, Spritzen) oder dem Schutz von Patienten vor bakteriellen Infektionen durch den Operateur bei operativen Eingriffen dienen. Mit einem Schutz vor Viren hat dies nichts zu tun. Die vom Arbeitsschutz empfohlene Tragedauer einer FFP2-Maske beträgt 75 Minuten, danach wird eine Trage-Pause von 30 Minuten empfohlen."
Foto: die von Andreas Bovenschulte (SPD, Bürgermeister) und Claudia Bernhard (Die.Linke, Gesundheitssenatorin) aus dem Bremer Steuertopf als soziale Großtat per Post versendeten FFP2 Masken.
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In seiner Rede beim interdisziplinären Doctors for Covid Ethics-Symposium am 11. Juni 2022 (Link siehe oben im Text!) macht Prof. Bhakdi mit eindringlichen Worten aufmerksam auf die immensen Gefahren durch die weiteren geplanten sog. „Impfungen“ mit mRNA-Technologie, die mit zu erwartender Sicherheit Autoimmunreaktionen in verschiedensten Organen auslösen werden.
Deshalb der wiederholte dringende Appell an alle Ärzte und Mediziner weltweit, jetzt endlich aktiv zu werden gegen diese gesundheitsgefährdenden, ja menschenvernichtenden Technologien!
Weitere Informationen auf den Webseiten von MWGFD e.V. und D4CE
unter: https://www.mwgfd.de/
https://doctors4covidethics.org
Das D4CE-Symposium 6/22: https://doctors4covidethics.org/gold-standard-covid-science-in-practice-an-interdisciplinary-symposium-iv-freedom-is-the-cure/
https://www.mwgfd.de/category/medzinische-informationen/
https://www.mwgfd.de/category/gesellschaft-und-wirtschaft/
https://www.mwgfd.de/2022/06/gesichtsmasken-fuehren-zu-gefaehrlich-hohem-kohlendioxidniveau-in-der-einatemluft-von-kindern/
https://www.mwgfd.de/das-mwgfd-corona-ausstiegskonzept/
Das Neue-Medien-Portal: https://neue-medien-portal.de/
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Anlässlich der Veröffentlichung einer neuen, zweiten, 70-seitigen Analyse unter dem Label "7 Argumente gegen eine Impflicht" erklärt Prof. Dr. Christof Kuhbandner Robert Cibis die eindrücklichen Korrelationen von Übersterblichkeit und Verabreichung der Anti-Corona-Spritzen. Davon ausgehend entwickeln die beiden ein Gesellschaftsbild, in dem psychologische Automatismen ebenso wirksam scheinen wie handfeste Interessen. Links: Wissenschaftlergruppe "Impfpflicht-ist-verfassungswidrig" https://7argumente.de/
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Für den Verein Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung hat Prof. Dr. jur. habil. Dr. rer. nat. Volker Boehme-Neßler, Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, ein Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit einer allgemeinen Corona-Impfpflicht verfasst. Das Ergebnis ist eindeutig: Eine allgemeine Impfpflicht ist verfassungswidrig.
Die Langfassung des aktualisierten Gutachtens vom 13. März steht hier zum Download.
Die Gründe auf einen Blick (und als aktualisiertes PDF zum Download)
1. Eine allgemeine Impfpflicht verletzt wichtige Grundrechte
2. Eine allgemeine Impfpflicht ist nicht verhältnismäßig
3. Die allgemeine Impfpflicht verletzt zwei grundlegende Pfeiler des Rechtsstaatsprinzips
4. Eine allgemeine Impfpflicht verletzt die Menschenwürde
FAZIT: Eine allgemeine Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 verletzt zahlreiche Grundrechte, nicht zuletzt die Menschenwürde. Sie verstößt darüber hinaus gegen das Bestimmungsgebot und das Wesentlichkeitsprinzip. Deshalb ist sie verfassungwidrig.