Wie mit dem Arbeitszeitgesetz „umgegangen“ wird

Verteidigt den 8-Stunden-Tag ! Verkürzt die Arbeitszeit !

Umgang mit dem ArbeitsrechtIn diesem Buch „Umgang mit dem Arbeitsrecht“ von Rechtsanwalt Dr. Geffken wird das Arbeitsrecht nicht nur aus juristischer Sicht geschildert, sondern vor allem der historischen Kontext deutlich gemacht, in dem und für den gesetzliche Regelungen geschaffen wurden. In Bezug auf die letzten 30-40 Jahre Arbeitsrechtsentwicklung bedeutet dies, dass das „bundesdeutsche Arbeitsrecht“ dieser Zeit bis auf wenige Ausnahmen gekennzeichnet ist durch seine permanente und weiter sich vertiefende Neoliberalisierung, also die Individualisierung von Rechten, die Entkollektivierung, den Rückzug staatlicher Kontrolle und den Mißbrauch von Tarifverträgen und Betriebsräten für die Reduzierung von Arbeitnehmerrechten, wie der Autor auch in zahlreichen Vorträgen vor Corona zu dem Thema darzustellen versucht hat.

Doch leider gibt es in den Gewerkschaften und auch in der „Linken“ Leute, die kaum verstehen, was mit dem „Umgang mit dem Arbeitsrecht“ gemeint ist. Genau so geschah es dieser Tage mit der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Linken im Deutschen Bundestag Ferschl, die in einem Artikel in der „jungen Welt“ dazu aufrief, „das Arbeitszeitgesetz zu verteidigen“ und damit leider offenbarte, daß sie das Gesetz so wenig wie den Kampf um die Verkürzung des Arbeitstages in den letzten 30 Jahren VERSTANDEN hat.

Das Arbeitszeitgesetz von Helmut Kohl aus dem Jahre 1994 war seinerzeit der Einstieg in die Verlängerung der Arbeitszeit und in die Arbeitszeitflexibilisierung. Letztere wurde von Teilen der "Linken" und Gewerkschaften auch schon vor Corona als sog. Arbeitszeitsouveränität begrüßt und gefordert. Damit wurde die Existenz von "Arbeitszeitkonten" und eine befristete 60-Stunden-Woche ermöglicht. Der obligatorische Zuschlag für Mehrarbeit über 10 Stunden täglich wurde einfach abgeschafft.

Wohlgemerkt:
Alles Änderungen, die w e i t hinter das vorherige Arbeitszeitrecht zurückfielen. Wer will, kann das im Einzelnen im Kapitel "Arbeitszeit" in unserem Buch "Umgang mit dem Arbeitsrecht" auf den Seiten 129-150 nachlesen. Übrigens auch, daß die SPD damals für die GESETZLICHE 40 STUNDEN WOCHE eintrat. Doch DIE LINKE ruft angesichts weiterer Verschlechterungen des Gesetzes anläßlich der Corona-Krise zur "Verteidigung des GESETZES" auf anstatt den 8-Stunden-Tag verteidigen zu wollen und sich gegen jede "Flexibilisierung" auszusprechen. Zahlreiche arbeitsmedizinische Untersuchungen haben ergeben, daß es eine "Arbeitszeitsouveränität" nicht gibt und daß die Abweichung von berechenbaren Arbeitszeitstandards gesundheitsschädlich ist. Die Losung der Linken ist ein weiterer Schritt zur Anpassung an die Neoliberalisierung des Arbeitsrechts seit den 1980er Jahren. Er ist alles andere als "links".

Es geht nicht um die Verteidigung eines abstrakten Gesetzes, das zudem die jetzigen Verschlechterungen vor dem Hintergrund der Corona-Krise erst ermöglicht hat und w e i t e r zusätzliche Verschlechterungen durch Flexibilisierung ermöglichen wird, sondern um die Verteidigung bestehender Grenzen der Arbeitszeit durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge.

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Corona und Arbeitsrecht