von Sönke Hundt, Bremen, 23. Juni 2026
Das Landgericht Bremen befand am 22. Juni 2026 als zweite Instanz nicht - wie erwartet - auf Freispruch sondern bestätigte weitgehend das Urteil aus der ersten Instanz. Der Wissenschaftler und Künstler Prof. Dr. Rudolph Bauer wurde damit erneut wegen "Volksverhetzung und der unrechtmäßigen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" verurteilt. Die Strafe: eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 100 Euro (dazu die Kosten des Berufungsverfahrens). Das Landgericht verhängte kein Urteil sondern sprach eine "Verwarnung mit Strafvorbehalt" aus, d.h. die Strafe wird für ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt. (siehe Fotos von Sönke Hundt weiter unten)
Verhält sich der Verurteilte während dieser Zeit "unauffällig", muss er die Strafe nicht zahlen. Das Landgericht verringerte die Strafe aus der ersten Instanz von 60 auf 30 Tagessätze und setzte diese zur Bewährung aus, bestätigte aber ansonsten das Urteil der Vorinstanz.Damit wird einem bekannten und renommierten Professor (für Politikwissenschaft an der Uni Bremen), der als Wissenschaftler aber auch als Schriftsteller und bildender Künstler sich seit vielen Jahren und in unzähligen Publikationen für Antifaschismus und Antimilitarismus einsetzt, vom Bremer Landgericht bescheinigt, in Wahrheit ein Holocaustverharmloser und Rechtsextremist zu sein, der Hakenkreuzschmierereien verbreitet und überhaupt das Volk verhetzt. Diese Verkehrung der tatsächlichen Sachverhalte ist ungeheuerlich und zutiefst empörend!
Was war geschehen? Irgendwann vor dem August 2023 wurde Rudolph Bauer von einem Anonymus bei der in Baden-Württemberg ansässigen "Meldestelle gegen Hass und Hetze" wegen vier Bildmontagen, die Bauer auf Instagram veröffentlicht hatte, angezeigt.
• Es folgten Ermittlungen des Bundeskriminalamtes und des Landeskriminalamtes Bremen. Am 10. August 2023 verlangten mehrere Beamte (bewaffnet und mit Schusswesten ausgestattet) ohne vorherige Ankündigung Einlass in seine Wohnung und durchsuchten sie in sämtlichen Räumen inklusive aller Schränke, Schubladen, Schreibtisch usw. Das Smartphone wurde konfisziert. Es wurde nach Beweismaterial gesucht. Ein Beamter fragte nach Hitlerbildern.
• Am 5. Oktober 2023 (also drei Monate nach der Durchsuchung) befand die Strafkammer 4 des Landgerichts Bremen nach einer sofort eingelegten Beschwerde, dass diese Untersuchung "rechtwidrig" gewesen sei und den Beschuldigten in seinen Grundrechten ("Unverletzlichkeit der Wohnung") verletzt habe. Eine Entschuldigung oder gar Entschädigung erfolgte nicht.
• Die Staatsanwaltschaft wollte sich damit aber nicht abfinden. Am 22. März 2024 wurde vom Amtsgericht Bremen ihre Anklage zur Hauptverhandlung zu gelassen.
• Den Termin konnte Rudolph Bauer zunächst nicht wahrnehmen. Er war schwer an Herz und Lunge erkrankt und musste mit zwei kardiologischen Operationen im Krankenhaus behandelt werden.
• Schließlich wurde die Hauptverhandlung vor dem Amtgericht Bremen auf den 24. August 2025 verlegt. Bauer wurde in erster Instanz wegen Volksverhetzung und der unrechtmäßigen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 100 Euro verurteilt.
• Rudolph Bauer und sein Anwalt, Prof. Dr. Helmut Pollähne, legten Berufung ein. Das Ergebnis war nicht der erhoffte Freispruch sondern eine erneute Verurteilung. Siehe oben.
Wie wird das Urteil begründet?
Der Tatbestand der Volksverhetzung nach § 130 Abs. 3 StGB wird folgendermaßen begründet: auf einer Bildmontage, die Bauer auf Instagram postete und damit veröffentlichte, habe er das bekannte Foto von Auschwitzhäftlingen unter dem Torbogen des KZs mit der Aufschrift "Arbeit macht frei" verwendet und dabei das Wort "Arbeit" mit einer Impfampulle mit der Aufschrift "Covid-19 Impfstoff" überklebt. Diese Montage, so das Gericht, sei eine Abwertung des unvergleichlichen Unrechts, das die gezeigten KZ-Häftlinge erdulden mussten. Die Richterin: "Es ist nicht hinnehmbar, derart geschmacklos und den Holocaust verharmlosende Bilder zur Meinungsäußerung zu verwenden und damit die Würde der Holocaust-Opfer zu verletzen und das Leid zu bagatellisieren" (Zitat nach dem Artikel im Weser Kurier v. 23.06.2026). Das Verwenden von Nazi-Symbolden bzw. Hitler-Bildern auf drei weiteren Bildmontagen müsse ebenfalls bestraft werden (§ 86a StGB).
Das Gericht hat damit die Absichten von Rudolph Bauer in ihr Gegenteil verkehrt. Aus seiner Absicht, mit den Bildmontagen aufzurütteln und vor den Gefahren einer zunehmenden Militarisierung der Gesellschaft zu warnen, wird die Befürwortung und Verherrlichung des nationalsozialistischen Gewaltregimes gemacht. Diese Verkehrung ist an Absurdität nicht mehr zu übertreffen und zur Grundlage eines skandalösen Urteils gemacht!
Mit der schriftlichen Urteilsbegründung ist erst in einigen Tagen zu rechnen. Rudolph Bauer und sein Rechtsanwalt Helmut Pollähne haben schon angekündigt, dass sie gegen das Urteil bzw. die "Verwarnung mir Strafvorbehalt" Berufung einlegen werden. Dann wird dieser zermürbende Streit, ausgelöst durch eine anonyme Anzeige, über Monate weiter gehen, dieses Mal dann vor dem Oberlandesgericht.
Text und Fotos: Sönke Hundt









