Untätigkeitsklage gegen den Berliner Senat am 18. Mai eingereicht

DWenteigenen Klage Berliner SenatGegen die Verschleppungsstrategie des Berliner Senats in Sachen Volksbegehren reichte "Deutsche Wohnen&Co enteigenen" am 18. Mai 2020 Klage ein. Seit 300 Tagen drückt sich der Senat um die Zulassung des Bürgerbegehrens, das von 77.000 Berliner*innen mit Unterschrift beantragt wurde.

Am 18.05. waren gut 50 Leute bei der Kundgebung zur Übergabe der Untätigkeitsklage an das Gericht. Ein Sprecher hat es gut auf den Punkt gebracht: "Heute ist es das erklärte Ziel von Geisel und dem Berliner Senat unseren Volksentscheid auflaufen zu lassen. Wir können sagen: Wir werden nicht lockerlassen!"  Mehrere Gutachter haben die Verfassungsmäßigkeit des Volksbegehrens bestätigt. Dennoch gibt es noch immer keine offizielle Stellungnahme des Senats. Die rechtliche Prüfung – so ist aus dem Hause des Innensenats zu hören – sei noch immer nicht abgeschlossen. Diese Verschleppungsstrategie des Senats in Sachen Volksbegehren ist eine Zumutung für die direkte Demokratie. Die Geduld ist am Ende. Mit der Klage soll das Volksbegehren vorangebracht werden. Gleichzeitig soll gerichtlich geklärt werden, ob es zulässig ist, dass der Senat die rechtliche Prüfung regelmäßig und missbräuchlich dazu benutzt, um unliebsamen und unbequemen Volksbegehren den Wind aus den Segeln zu nehmen.