Kein Zugriff auf Öltanker „Eventin“: Gericht kippt Beschlagnahmung und sorgt für Kritik | NDR Info

Zoll-Schlappe vor Rügen: Russischer Tanker „Eventin“ bleibt vorerst unbeschlagnahmt Der juristische Streit um den russischen Öltanker „Eventin“ hat eine entscheidende Wendung genommen: Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied, dass der deutsche Zoll das Schiff und seine Ladung vorerst nicht beschlagnahmen darf. Für die Menschen auf Rügen bedeutet das: Die Unsicherheit bleibt – der Tanker ankert weiterhin vor ihrer Küste. Gerichtsentscheidung im Überblick Der BFH wies die Beschwerde des Zolls zurück und bestätigte die Entscheidung des Finanzgerichts Greifswald. Die Richter begründeten ihr Urteil mit „begründeten Zweifeln“ an der Rechtmäßigkeit der Beschlagnahmung. Zwei Punkte waren ausschlaggebend: Unfreiwillige Einreise: Die „Eventin“ sei nicht absichtlich in EU-Gewässer gefahren, sondern aufgrund eines Maschinenausfalls manövrierunfähig abgetrieben. Nothafenrecht: Nach Völkerrecht dürfen Schiffe in Notfällen Häfen anlaufen, ohne sofortigen sanktionsrechtlichen Zugriffen ausgesetzt zu sein. „Schiff und Ladung können zunächst nicht in das Eigentum der Bundesrepublik Deutschland überführt werden. Das Öl darf vorerst nicht abgepumpt werden.“ — Anette Kugelmüller-Pugh, Richterin am BFH