Bürgeranträge als Instrumente direkter Demokratie?

Die Bremer Bürgerschaft hat Ende 2020 das Quorum, also die Anzahl der verlangten gültigen Unterschriften, zur Einreichung eines sog. "Bürgerantrags" gesenkt. Wegen der verordneten Corona-Maßnahmen konnten kaum noch Bürgeranträge erfolgreich eingereicht werden  - denn es gilt nun als "hochinfektiös" das Unterschriftensammeln und das Gesprächs-Nähe Herstellen. Künftig sind nur noch die Hälfte der vorher notwendigen 5000 (im Land), bzw. bzw. 4000 Unterschriften in Stadt Bremen notwendig. Das ist sicherlich zu begrüßen.

bürgeranträge erleichternAber welches Verständnis von direkter Demokratie haben unsere "Volksvertreter*innen" in der Bürgerschaft, wenn sie diese Bürgeranträge als "direkte Demokratie" bezeichnen. Mit Bürgerangträgen können die Bürger lediglich die Bürgerschaft auffordern, darüber in der Bürgerschaft zu diskutieren, mehr nicht. Die Abgeordneten können nach wenigen Minuten beschließen, dass das Anliegen abgelehnt wird. Also ist es eine pure Bettelei, und hat nichts mit direkter Demokratie zu tun

Den Abgeordneten ist nicht einmal aufgefallen , dass in dem beschlossenen "Erleichterungsgesetz" im gleichen Absatz der genannte Widerspruch deutlich benannt wird.

Was wäre wirklich eine Erleichterung für "direkte Demokratie" gewesen? Die Senkung des Quorums für die Einreichung eines Bürgerbegehrens für einen Volksentscheid, wie wir ihn erlebt haben, z.B. bei der Entscheidung gegen die Bebauung der Galopprennbahn, oder für die Änderung der Wahlgesetze in Bremen, die die direkte Wahl einzelner Kandidaten ermöglicht. Für solche echte direkte Demokratie hat die Bürgerschaft das extrem hohe Quorum geflissentlich nicht geändert. Jetzt, wo angeblich alles nur noch "infektiös" zu sein scheint, was Menschen brauchen, um direkte Demokratie ausüben zu können, sind Volksentscheide faktisch abgeschafft.