Leserbrief zum Kommentar „Ein Loblied auf die repräsentative Demokratie“ von Prof. Lothar Probst im Weser-Kurier vom 02.03.2024

Sehr geehrte Damen und Herren!

Der Bremer Professor Lothar Probst stellt zutreffend fest, dass viele Bürger das „Vertrauen“ in die Parteien und die repräsentative Demokratie verloren haben, eine Folge sei die „abnehmende Wahlbeteiligung.“ Laut Umfragen beträgt die Zustimmung zur derzeitigen Ampelregierung in Berlin mittlerweile in der Tat nur noch 30%, die Regierung Scholz verfügt demnach über keine Mehrheit im Wahlvolk. Dennoch müssen wir diese Politik noch zwei weitere Jahre ertragen, denn zwischen den Wahlen alle vier Jahre haben wir nichts zu sagen.

Eine Abhilfe könnten Elemente der direkten Demokratie wie Volksbegehren und Volksentscheid sein. Damit könnte die Bevölkerung eine falsche Regierungspolitik nachhaltig korrigieren. Das Grundgesetz sieht dies in Artikel 20 sogar ausdrücklich vor, es heißt dort: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen (…) ausgeübt.“ Leider ist es bislang zu keinerlei „Abstimmungen“, das heißt Volksentscheiden, auf Bundesebene gekommen. Denn die Parteien im Bundestag haben es seit 1949 nicht geschafft, den Auftrag des Grundgesetzes in die politische Praxis umzusetzen. Offenbar soll ihnen das Wahlvolk nicht mit eigenen Ideen in die Quere kommen.

In der Schweiz dagegen funktioniert die Kombination von repräsentativer und direkter Demokratie schon seit über 130 Jahren sehr gut, zum Wohle der Bevölkerung.
Mit freundlichem Gruß

Walter Ruffler (Bremen, 3. März 2024)