AG Kinderrechte

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Eltern KindUN-Kinderrechtskonvention: Artikel 3 (1) "Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleich viel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist."  

Artikel 5: Respektierung des Elternrechts: Die Vertragsstaaten achten die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Eltern oder gegebenenfalls, soweit nach Ortsbrauch vorgesehen, der Mitglieder der weiteren Familie oder der Gemeinschaft, des Vormunds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen, das Kind bei der Ausübung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise angemessen zu leiten und zu führen.

Umsetzung und Anwendung der Kinderrechtskonvention in Deutschland. Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Prof. Dr. Friederike Wapler (25.09.2017)

 

Am 27.09.20 fand die Demo von Klardenken Schwaben in Illertissen bei Ulm und Neu-Ulm statt. Der Lehrer Jörn Eysell gab bekannt, dass er remonstriert hat. Eine bewegende Rede. Vielen Dank für seinen Mut. Höre auf Dein Herz, dann hörst Du auf Deine Seele. Das gilt uneingeschränkt für Jörn Eysell.

Sollen unsere Kinder in Corona-Zeiten nicht ernsthaft Schaden nehmen, brauchen sie Schutz vor ihren „Beschützern“.

Kerstin Bahrfeckvon  Kerstin Bahrfeck*

Wie weit gehen wir zum Schutz unserer Gesundheit? So weit jedenfalls, dass wir uns selbst und unsere Kinder krank machen. Kinder zeigen sich in diesen Tagen tief verunsichert und oft verstört. Schon die Tatsache, dass sich Erwachsene „irgendwie anders“ benehmen, irritiert sie. Sie müssen ihre natürlichen Impulse unterdrücken, werden andauernd wegen Nichtigkeiten gemaßregelt. Eltern und Erzieher übertragen ihre durch die Medien geschürten Ängste unweigerlich auf Heranwachsende, deren Seelenleben noch besonders empfänglich ist. Im Befehlston treiben die Behörden Eltern vor sich her und zwingen sie, gegenüber ihren Kindern Maßnahmen durchzusetzen, die schon an Misshandlung grenzen. Von der alltäglichen Maskenpflicht bis hin zu 14-tägiger Isolation zu Hause oder gar zur gewaltsamen Entfernung aus ihren Familien. Die Folge dieser Drangsalierung: 89 Prozent der untersuchten Kinder zeigen psychische Auffälligkeiten wie Depressionen, aggressives Verhalten oder Konzentrationsschwächen.

Die rote Linie ist überschritten

Als erfahrene Sprachtherapeutin, ehemalige Sonderschullehrerin und als Heilpraktikerin für Psychotherapie beobachte ich in den letzten Monaten mit Sorge, was die Corona-Maßnahmen und die Gesetze der „neuen Normalität“ insbesondere für die Kinder und Jugendlichen in unserer Gesellschaft bedeuten.

Ein aktuelles Geschehen, das mir im August 2020 von einem Lehrer aus Baden-Württemberg zugetragen wurde, gab den endgültigen Anlass, mich hierzu öffentlich zu äußern. Es geht dabei um eine erzwungene Isolationsquarantäne für Kinder aus zwei Grundschulklassen, die Unterricht bei einer Lehrerin mit positivem Corona-Testergebnis hatten (1). 46 gesunde Kinder mussten nach der Testung der Lehrerin in eine Isolations-Quarantäne gehen.

Ab Minute 26:08 die Rede von Rodolfo Bohnenberger über die Verletzung von Kinderrechten und Elternrechten

Kinderrechte und Elternrechte - verfassungsmäßige Grundlagen

Bremische Landesverfassung

Artikel 23
(1) Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, ihre Kinder zu aufrechten und lebenstüchtigen Menschen zu erziehen. Staat und Gemeinde leisten ihnen hierbei die nötige Hilfe. (2) In persönlichen Erziehungsfragen ist der Wille der Eltern maßgebend. (3) Das Erziehungsrecht kann den Eltern nur durch Richterspruch nach Maßgabe des Gesetzes entzogen werden.
Artikel 25
Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und den besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen.

Artikel 6 des Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
„(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“

UN-Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (1992 auch von Deutschland ratifiziert):

Artikel 3 (1): Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleich viel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist."
Artikel 5 (Auszug): Respektierung des Elternrechts: „Die Vertragsstaaten achten die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Eltern ...“