
UN-Kinderrechtskonvention: Artikel 3 (1) "Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleich viel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist."
Artikel 5: Respektierung des Elternrechts: Die Vertragsstaaten achten die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Eltern oder gegebenenfalls, soweit nach Ortsbrauch vorgesehen, der Mitglieder der weiteren Familie oder der Gemeinschaft, des Vormunds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen, das Kind bei der Ausübung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise angemessen zu leiten und zu führen.
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(von Rodolfo Bohnenberger) Der Gesetzentwurf zur D(R)eformierung des seit 1991 geltenden Sozialgesetzbuch 8 (SGB VIII) mit dem Orwellschen Titel "Kinder und Jugendstärkungsgesetz" (KJSG) wurde nun vom Regierungskabinett mitten im Lockdown und zur Adventszeit (ein Schelm der Böses ahnt) am 02.12.2020 vorgelegt. Hier findet sich eine Synopse und viele kritische Stellungnahmen dazu. Das Scheinbeteiligungsverfahren im Vorfeld dieser Gesetzesinitiative endet für die meisten Beteiligten mit einer herben Enttäuschung. Die vielen eingereichten kritischen Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen von Fachleuten, Verbänden und Gewerkschaften wurden ignoriert. Familienministerin Giffey (SPD), die gerade ihren Doktortitel zurückgab, weil der Verdacht sich immer weiter erhärtete, sie hätte darin abgeschrieben, hinterlässt ein schales Vermächtnis, bevor sie nun versucht, sich in die Berliner Landespolitik zu retten als Spitzenkanditatin für die SPD um den Bürgermeisterposten.
Ihre zwei SPD-Vorgängerinnen waren beim ersten stümperhaften Anlauf mit dem KJSG im Herbst 2017 krachend gescheitert (im Bundesrat). Manuela Schwesig wechselte (allerdings auch gesundheitlich bedingt) in den Posten der Ministerpräsidentin in Mecklenburg-Vorpommern, für Katarina Barley gab es eine sinnvolle Verwendung als Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments.
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Der Talk mit Jens Lehrich und seinen Gästen Ursula Wesseler, Dr. Hans-Joachim Maaz, Felix Lösch und Michael Hüter
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Kinderarzt lässt die „Bombe“ platzen und kündigt eine Klage beim Gerichtshof in Den Haag an
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Am 27.09.20 fand die Demo von Klardenken Schwaben in Illertissen bei Ulm und Neu-Ulm statt. Der Lehrer Jörn Eysell gab bekannt, dass er remonstriert hat. Eine bewegende Rede. Vielen Dank für seinen Mut. Höre auf Dein Herz, dann hörst Du auf Deine Seele. Das gilt uneingeschränkt für Jörn Eysell.
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Sollen unsere Kinder in Corona-Zeiten nicht ernsthaft Schaden nehmen, brauchen sie Schutz vor ihren „Beschützern“.
von Kerstin Bahrfeck*
Wie weit gehen wir zum Schutz unserer Gesundheit? So weit jedenfalls, dass wir uns selbst und unsere Kinder krank machen. Kinder zeigen sich in diesen Tagen tief verunsichert und oft verstört. Schon die Tatsache, dass sich Erwachsene „irgendwie anders“ benehmen, irritiert sie. Sie müssen ihre natürlichen Impulse unterdrücken, werden andauernd wegen Nichtigkeiten gemaßregelt. Eltern und Erzieher übertragen ihre durch die Medien geschürten Ängste unweigerlich auf Heranwachsende, deren Seelenleben noch besonders empfänglich ist. Im Befehlston treiben die Behörden Eltern vor sich her und zwingen sie, gegenüber ihren Kindern Maßnahmen durchzusetzen, die schon an Misshandlung grenzen. Von der alltäglichen Maskenpflicht bis hin zu 14-tägiger Isolation zu Hause oder gar zur gewaltsamen Entfernung aus ihren Familien. Die Folge dieser Drangsalierung: 89 Prozent der untersuchten Kinder zeigen psychische Auffälligkeiten wie Depressionen, aggressives Verhalten oder Konzentrationsschwächen.
Die rote Linie ist überschritten
Als erfahrene Sprachtherapeutin, ehemalige Sonderschullehrerin und als Heilpraktikerin für Psychotherapie beobachte ich in den letzten Monaten mit Sorge, was die Corona-Maßnahmen und die Gesetze der „neuen Normalität“ insbesondere für die Kinder und Jugendlichen in unserer Gesellschaft bedeuten.
Ein aktuelles Geschehen, das mir im August 2020 von einem Lehrer aus Baden-Württemberg zugetragen wurde, gab den endgültigen Anlass, mich hierzu öffentlich zu äußern. Es geht dabei um eine erzwungene Isolationsquarantäne für Kinder aus zwei Grundschulklassen, die Unterricht bei einer Lehrerin mit positivem Corona-Testergebnis hatten (1). 46 gesunde Kinder mussten nach der Testung der Lehrerin in eine Isolations-Quarantäne gehen.
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