AG Kinderrechte

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Eltern KindUN-Kinderrechtskonvention: Artikel 3 (1) "Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleich viel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist."  

Artikel 5: Respektierung des Elternrechts: Die Vertragsstaaten achten die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Eltern oder gegebenenfalls, soweit nach Ortsbrauch vorgesehen, der Mitglieder der weiteren Familie oder der Gemeinschaft, des Vormunds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen, das Kind bei der Ausübung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise angemessen zu leiten und zu führen.

Umsetzung und Anwendung der Kinderrechtskonvention in Deutschland. Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Prof. Dr. Friederike Wapler (25.09.2017)

 

Quarantaene Vollzug KinderDie NachDenkSeiten hatten am 30. November ein Schreiben der Stadtverwaltung Bonn veröffentlicht. Siehe hier. Jetzt berichtet ein Leser von einem ähnlichen Vorgang in Leipzig. Die Nachdenkseiten veröffentlichen solche Exemplare unmöglichen Umgangs der Behörden mit Betroffenen solange, bis das aufhört. Denn: Beim Umgang der Behörden mit den von Quarantäne betroffenen Menschen macht der Ton die Musik. Es folgt der Leserbrief und hier der Link auf das Schreiben der Stadt Leipzig.

Der Talk mit Jens Lehrich und seinen Gästen Ursula Wesseler, Dr. Hans-Joachim Maaz, Felix Lösch und Michael Hüter