Von unserem Gründungsmitglied aufstehen Bremen Sönke Hundt, der seit Jahren im Nahost-Forum Bremen engagiert ist, erfuhren wir von der polizeilichen Beschlagnahme des Schildes "Israel - Apartheid" (siehe Foto). Dies geschah am Samstag, den 2. Dezember 2023 bei der Bremer Nahost-Mahnwache, die seit Jahren jeden Samstag von 11:30 - 12:30 Uhr vor dem Bremer Dom (aktuell wegen des Weihnachtsmarktes etwas versetzt) stattfindet.
Das Schild "Israel - Apartheid" wird spätestens seit dem Amnesty-Bericht zu "ISRAELS APARTHEID GEGEN DIE PALESTINÄNSER*INNEN" , also seit Febr. 2022, bei der Mahnwache gezeigt (siehe das ältere Foto weiter unten). Grund der Beschlagnahme und einer angekündigten Strafanzeige soll sein: "Volksverhetzung". Wir fragen verwundert: Gilt in Bremen die in unserem Grundgesetz (Artikel 5) geschütze Meinungsfreiheit - ein hohes schützenswertes Gut - nicht mehr?
Update 2.4.2024: Das Schild wurde dem Besitzer wieder zurückgegeben. Ein Verfahren wurde nicht eröffnet.
Sogar der ehemalige Chef des israelischen Auslandsgeheimdienstes (Mossad), wie auch schon vorher etliche weitere isaelische Offizielle, sagte in einem Interview mit AP (Associated Press) am 6. September 2023 : „Wir haben hier einen Apartheid-Staat. In einem Gebiet, in dem zwei Menschen nach zwei Rechtssystemen beurteilt werden, ist das ein Apartheidstaat.“
Selbst die i.d.R. eher regierungsnahe deutsche "Stiftung Wissenschaft und Politik", kommt in in ihrem Beitrag vom 22.02.2022 "Amnesty International und der Apartheid-Vorwurf gegen Israel - Politische und rechtliche Relevanz schreibt unter "Schlussfolgerungen und Empfehlungen" u.a.: "Die Bundesregierung sollte sich den Apartheid-Vorwurf vor einer sorgfältigen Prüfung durch die zuständigen Organe weder zu eigen machen noch ihn abtun. Sie sollte den AI-Bericht aber als Weckruf verstehen, gravierende Menschenrechtsverletzungen nicht länger als eine Normalität hinzunehmen, und die andauernde Besatzung nicht als einen Zustand zu betrachten, der losgelöst von einem »demokratischen Israel« existierte. Ohnehin ergibt sich schon aus den unzweifelhaften Verletzungen der Genfer Konventionen eine unmittelbare völkerrechtliche Pflicht für die Vertragsparteien, eben auch für Deutschland, deren Einhaltung durchzusetzen."