Im Schweinsgalopp zu einem verschärften Infektionschutzgesetz - Ein "Ermächtigungsgesetz"?

Am 18. November soll ab 11h im Bundestag und ab 15h im Bundesrat ein sog. "Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" verabschiedet werden und nach Unterschrift des Bundespräsidenten unmittelbar Rechtsgültigkeit erlangen. Es würde künftig bremische Corona-Politik maßgeblich bestimmen, sollte es so durchkommen. Seit  der 1. Lesung am 6. November (s.u. alle Details und Dokumente) wächst die Kritik an diesem, teilweise als "Ermächtigungsgesetz" bezeichneten Vorhaben, darin besonders §28a und §36, wie auch am Tempo der Durchsetzung. Gegenanträge, bzw. Abänderungsanträge der Linken, der Grünen und der AFD liegen vor. Im Gesundheitsauschuss haben sich viele Sachverständige kritisch geäußert. In der Nähe des Bundestags, bzw. auf der Strasse des 17. Juni, wurden am 18.11. über den ganzen Tag mehrere Kundgebungen angemeldet, mit sehr unterschiedlichen Ausrichtungen. Auch in Bremen wurde für Mittwoch auf dem Marktplatz um 16:30 von der Initiative "Bremer Freiheit - Leben statt Überleben" ebenfalls eine Kundgebung angemeldet. (siehe unter Termine)

demokratiestattlobbykratieIn diesem Beitrag in der LegalTribune Online (https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/corona-massnahmen-28a-ifsg-rechtssicherheit-gerichte-verfassungswidrig-unbestimmt-anhoerung-bundestag/) wird die IfSG-Reform als 'Verfassungswidrig und voller Fehler" bezeichnet. Auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages (LINK) hat sich zu Teilen kritisch geäußert im: WD 3 -3000 -256/20 Aktuelle Änderungen des Infektionsschutzrechts. - Anwälte schlagen Alarm vor den geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes. 2. Offener Brief der Anwälte für Aufklärung. An alle Abgeordneten des Bundestages: https://www.afa.zone/wp-content/uploads/2020/11/AfA-Alarm-Brief2.pdf

Bremer*innen in der Initiative "Bremer Freiheit - Leben statt Überleben" haben einen offenen Brief an die Bundestagsfraktionen geschrieben.

In diesem Beitrag des Richters Thosten Schleif in den Nachdenkseiten vom 17.11.2020 geht es darüber hinaus um das Teilversagen der Justiz und dessen Ursachen. Titel: "Corona-Maßnahmen: „Zu viele Richter verstehen sich schon fast als Teil der Regierung“

Im Handelsblatt sieht der Verfassungsrechtler Prof. Dr. iur. Christoph Degenhart deutliche "Defizite" und unausweichlichen "Nachbesserungsbedarf". Und (bemerkenswert!): "Was noch auf jeden Fall im Gesetz stehen müsste: Was ist eigentlich eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“? https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/interview-staatsrechtler-zum-infektionsschutzgesetz-es-muss-sicherlich-noch-einmal-nachgebessert-werden/26634908.html

Hier gibt es die Möglichkeit eine Petition online zu unterstützen (bis 17.11. = 217.000 Unterschriften): "Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, die Neuauflage des Infektionsschutzgesetzes [1] am 18.11.2020 nicht zu verabschieden." Auszug: "Durch die zu beschließenden Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wird dieses zu einer Ermächtigungsgrundlage, welches das Gesundheitsministerium in vielen Fällen ermächtigt (vgl. §§13 IV S. 2, 14 IX, 36 VIII), per Verordnung - also ohne Zustimmung des Bundesrates - sowohl individuelle Grundrechte als auch die Gewerbefreiheit in vielen Branchen wie Kunst, Kultur, Handel, Hotellerie und Gastronomie einzuschränken (vgl. §28a I). In vielen dieser Fälle ohne Evidenz für die Wirksamkeit einiger dieser Maßnahmen (z.B. §28a I Nr. 3-6, 8-9, 11-13, 15). Insbesondere die Einschränkung der Grundrechte durch Verordnungen stellt hierbei nach bisheriger Rechtsprechung ein rotes Tuch dar, da es zurecht nicht als verfassungskonform angesehen wird [1-4,6-7]."

Parlamentarische Vorgänge vor und zum 18.11. Bundestag:

Am 6.11. zur ersten Lesung eingebracht von SPD und CDU als "Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer  epidemischen Lage von nationaler Tragweite"  https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923944.pdf , woraufhin es dann mit Anträgen der AfD, der Linken und der Grünen zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen wurde, hier Infos im Detail: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw47-de-bevoelkerungsschutz-804202    Hier ist das Protokoll des Bundestags-Plenums  https://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19190.pdf  und hier ist das Video dazu: https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7481957#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NDgxOTU3&mod=mediathek

    • Der Antrag der AfD-Fraktion trägt den Titel „Covid-19: Eigenverantwortung statt Verbote und Zwänge – Gesundheitlichen und wirtschaftlichen Kollaps verhindern, Kollateralschäden vermeiden“ (19/23950)
    • Der Antrag der Fraktion Die Linke den Titel „Demokratische Kontrolle auch in der Pandemie“ (19/23942)
    • Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Titel „Rechtsstaat und Demokratie in der Corona-Pandemie“ (19/23980).
    • Die FDP-Fraktion fordert in ihrem ersten Antrag (19/23689) eine klare gesetzliche Grundlage für die Infektionsschutzmaßnahmen. Im §28a fehle das "wann" und "wie", die bestimmte Maßnahmen rechtfertigen.

Am 6.11. beriet auch der Bundesrat den Regierungsentwurf im sog. 1. Durchgang. In seiner Stellungnahme forderte der Bundesrat, die Rechtsgrundlage für Corona-Schutzmaßnahmen der Länder im bundesweiten Infektionsschutzgesetz zu konkretisieren: Statt der bisherigen Generalklausel schlug er einen Katalog mit bewährten Maßnahmen vor, die in den letzten Monaten von den Ländern durch Rechtsverordnung erlassen worden sind.

Bundestagsplenum am 18.11. ab 11h gleich zu Beginn - 2. und 3. Lesung. Bis zum 18.11. wurden von allen Fraktionen und Fraktionslosen Änderungsanträge eingebracht, auch von der Regierungsfraktion. Dazu die Dokumente : https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw47-de-bevoelkerungsschutz-804202   Wir Bremer*innen sollten das Wahlverhalten der fünf Bremer Bundestags-Abgeordneten genau beobachten und daraufhin prüfen, ob sie dabei wirklich die Interessen der Bremer Bevölkerung im Blick hatten. Hier sind sie gelistet. (update 19.11.: die namentlichen Abstimmungen können hier eingesehen werden: https://www.bundestag.de/abstimmung)

Bremer Bundestagsabgeordnete

Am gleichen Tag 18.11. um 15h soll es im Bundesrat gebilligt werden. Wir Bremer*innen sollten das Wahlverhalten der drei Bremer Bundesratsmitglieder genau beobachten und daraufhin prüfen, ob sie dabei wirklich die Interessen der Bremer Bevölkerung im Blick hatten. Die drei sind: Bovenschulte (SPD), Schäfer (Grüne)und Joachim (SPD) nebst StellvertreterInnen, Details hier: https://www.bundesrat.de/DE/bundesrat/laender/hb/hb-node.html  und hier in einem Screenshot der Bundesrats-WEB-Seite. (update 19.11.: Von insgesamt 69 Bundesratsmitgliedern haben nur 49 dafür gestimmt. Leider macht die WEB-Seite ein großes Geheimnis darum, wer die Gegenstimmen und Enthaltungen waren? Hier ist der gesamte Text der neuen Gesetzesänderungen zum Download: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2020/0601-0700/700-20.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Für Thüringen hat der Vertreter von die LINKE Benjamin-Immanuel Hoff die schizophren anmutende Begründung für die Zustimmung zum Gesetz dargelegt, das im Bundestag von den Linken abgelehnt wurde.

bremer bundesratsmitglieder

Nachdem ganz Deutschland , also auch Bremen, seit Ende März 2020 monatelang vorwiegend über Verordnungen regiert wurde, scheint es der Gesetzgeber jetzt besonders eilig zu haben: Denn es soll am gleichen Tag dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/pm/2020/023.html

"Dieser Bundestagsbeschluss soll nach jetzigem Planungsstand unmittelbar danach vom Bundesrat abgestimmt, dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Schnelles Handeln in der Corona-Krise. Grundlage für die Sondersitzung des Bundesrates ist die Bitte der Bundesregierung, das Gesetzgebungsverfahren möglichst rasch abzuschließen - noch vor der nächsten regulären Plenarsitzung am 27. November 2020. § 15 der Geschäftsordnung des Bundesrates regelt diesen Eilfall. Schon dem Ersten Bevölkerungsschutzgesetz hatte der Bundesrat am 27. März 2020 in einer Sondersitzung zugestimmt; Die Beratung des Zweiten Bevölkerungsschutzgesetzes erfolgte am 15. Mai 2020 ebenfalls fristverkürzt - nur einen Tag nach dem Bundestag."