Wer mit JA stimmt, vehindert eine Bebauung. Hier die uns von Walter Ruffler zur Verfügung gestellte Position.

PRO und CONTRA

Wir wollen hier den unterschiedlichen Positionen zu der am 26. Mai in Bremen stattfindenden Volksabstimmung über die Bebauung der ehemaligen Galopprennbahn Raum geben. Möge sich jede/r seine/ihre eigene Meinung dazu bilden. Zuerst diejenige Position, die für ein JA bei der Volksabstimmung eintritt, danach die Fürsprache für die Bebauungsmöglichkeit, also NEIN bei der Volksbstimmung. (Eine pdf mit beiden Positionen ist unter downloads zu finden)

Für ein „JA“ beim Volksentscheid zum Rennplatzquartier (Walter Ruffler 01.05.2019)

Beim Volksentscheid am 6. Mai 2019 über den Gesetzentwurf der Bürgerinitiative Rennplatzgelände sollte man mit „JA“ stimmen, um den Bremer Senat und die ihn tragenden Parteien SPD und Grüne zu einer sozialen und ökologisch nachhaltigen Wohnungs- und Baupolitik unter Beteiligung der interessierten Bevölkerung zu zwingen. Würde der Gesetzentwurf abgelehnt, könnten Senat und Bürgerschaft mit dem Gelände machen was sie wollen, und das hieße: Der größte Teil der Gesamtfläche von rund 35 ha würde teuer an private Wohnungs- und Baugesellschaften verkauft, die nichts anderes im Sinn haben, als dort 1.200 bis 1.500 profitträchtige hochpreisige Wohnungen für eine zahlungskräftige Mieter- und Käuferschicht zu bauen, Wohnblocks, Reihenhäuser und Einfamilienhäuser, wie man das so kennt aus der Überseestadt. Sollten tatsächlich 20% der Wohnungen sozial gebunden sein, würde das nichts grundsätzlich ändern, da diese Sozialbindung nach 15 – 20 Jahren fortfällt und die Mieten sich schlagartig verteuern würden. Diese Wohnungspolitikwürde die Probleme der Bürger mit kleinem Geldbeutel nicht lösen und zugleich die Chance der Bewohner der benachbarten Stadtteile Vahr und Hemelingen auf eine Erholungs- und Freizeitfläche enttäuschen.

Die zentrale Forderung der Bürgerinitiative Rennplatzgelände in § 2 des Gesetzentwurfs lautet:
„Die Fläche des Bremer Rennbahngeländes (…) ist als grüne Ausgleichsfläche für die schon vorhandene, verdichtete Bebauung und Industrieansiedlung im Bremer Osten zu erhalten, weiterzuentwickeln und für Erholung, Freizeit, Sport und Kultur zu nutzen“. Eine Nutzung für „Wohnbau und Industrieansiedlung“ wird in § 3 ausgeschlossen.

Es sollen also keineswegs wieder Pferde im Kreis laufen oder Golfspieler exklusiv und durch einen Zaun abgeschottet von der Umwelt ihren Hammer schwingen, wie manchmal kolportiert wird, sondern das Gelände soll allen offenstehen für Erholung, Muße und Freizeit (was natürlich einen Minigolfplatz nicht ausschließen würde). Die Bürgerinitiative hat in kurzer Zeit fast 30.000 Unterschriften gesammelt, um den Gesetzentwurf überhaupt einbringen zu können. Die Chancen stehen nicht schlecht, dass am 26. Mai mehr als 20% der Wahlberechtigten (= 85.000 Personen) den Gesetzentwurf mit einem „JA“ annehmen. Das ist SPD und Senat mächtig in die Knochen gefahren, und sie haben eine breite Unterstützerlobby für ein „Nein“ zum Gesetzentwurf aus über 20 Organisationen und Einzelpersonen mobilisiert, von der Arbeitnehmer- und Architektenkammer über den DGB Bremen und die Handelskammer bis hin zur Landesarbeitsgemeinschaft
der freien Wohlfahrtspflege und dem BUND.

Koordiniert wird die Lobbyarbeit von der Senatskanzlei, die nach eigenen Angaben 250.000,00 € für die Rennbahn-Kampagne zur Verfügung hat. Davon wird die Gegenpropaganda-Website rennbahnquartier.de finanziert, außerdem Beilagen im Weser-Kurier, Kinowerbespots, eine Plakatkampagne, die Verteilung von Flyern und Gratispostkarten, die in Kneipen ausgelegt werden. Den gleichen materiellen Aufwand wird die Bürgerinitiative nicht treiben können.

Um den Gesetzentwurf der Bürgerinitiative auszumanövrieren, streuen Senat, SPD, Grüne und die Partei Die Linke der Öffentlichkeit mit vollen Händen Sand in die Augen, wenn man sich die Stellungnahme der Regierungsparteien in dem von der Bremischen Bürgerschaft zugeschickten Infoblatt zum Volksentscheid anschaut, dort heißt es:

1. Es gehe darum, „bezahlbaren“ Wohnraum zu schaffen. Suggeriert wird, dass an Wohnungen für den kleinen Geldbeutel gedacht ist, für 5 oder 6 € pro m² etwa. Doch „bezahlbar“ ist ein dehnbarer Begriff und hängt ausschließlich ab von der Größe des Geldbeutels. Wenn Neubau-Wohnungen in der Überseestadt für 14,00 € pro m² weggehen, so haben sich diese Wohnungen als „bezahlbar“ erwiesen. Leider plakatiert auch die Linke mit dem Slogan der „bezahlbaren“ Wohnungen im Rennplatzquartier und beteiligt sich so an der Verbreitung von Desinformation. Dass der Senat nicht primär daran denkt, im Rennbahnquartier Wohnungen für ärmere Leute zu schaffen, geht aus der Vorlage des Wirtschaftssenators Nr. 19/257-S für die Sitzung der Wirtschaftsdeputation am 23.11.2016 zur Galopprennbahn hervor. Es ist vielmehr daran gedacht, in Niedersachsen wohnende Mercedes-Arbeiter abzuwerben und auf der Galopprennbahn anzusiedeln. So heißt es in dem Papier: „Bislang wohnt der Großteil der mehr als 12.500 MitarbeiterInnen des Mercedes-Benz-Werkes in Niedersachsen. Für diesen strukturbestimmenden Standort gilt es in unmittelbarer Nähe zu Arbeitsplätzen zukunftsfähige und attraktive Wohnangebote unterbreiten zu können und damit Einwohner und Steuereinnahmen zu gewinnen...“ Für gut verdienende Mercedes-Arbeiter wären diese Wohnungen dann „bezahlbar“.

2. Die „Hälfte der Fläche“ solle „maßvoll“ bebaut werden, heißt es bei SPD, Grünen und Linken. Doch diese Aussage ist eine reine Absichtserklärung und nicht einklagbar,
und unter „maßvoll“ kann man sich viel vorstellen. Nehmen wir an, dass tatsächlich auf der Hälfte des Areals (das wären 17,5 ha oder 175.000 m²) 1.200 Wohnungen mit 2.400 Bewohnern entstehen würden, dann entspräche das einer Bevölkerungsdichte von 13.714 Einwohner pro km², was die mit 8.914 Einwohnern pro km² bereits dicht besiedelte Östliche Vorstadt noch um 4.800 Einwohner toppen würde. Diese hohe Bevölkerungsdichte ist unrealistisch, was schlicht bedeutet, dass entweder doch der ganze Rennplatz bebaut wird oder aber die Zahl der Wohnungen stark reduziert werden müsste.

3. SPD, Grüne und Linke behaupten allen Ernstes, dass nur bei einer Ablehnung des Gesetzentwurfs die Hälfte des Rennbahn-Gebietes das Gelände „ökologisch aufgewertet wird“ und dort „Sport- und Freizeitflächen“ entstünden – aber genau das will der Gesetzentwurf.

4. Und SPD, Grüne und Linke behaupten, dass nur bei Ablehnung des Gesetzentwurfs „das eingezäunte Gebiet“ endlich für alle Bremerinnen und Bremer geöffnet würde –
genau das aber bezweckt die Bürgerinitiative. Resümiert man die Argumentation von Senat, SPD, Grünen und Linken, so läuft sie auf reine Rosstäuscherei hinaus, denn diese Versprechungen und vagen Aussagen haben keinerlei Rechtsverbindlichkeit. Ein „JA“ beim Volksentscheid könnte ein Druckmittel sein, die bremische Bau- und Wohnungspolitik vom Kopf auf die Füße zu stellen, das hieße:

1. Kein Verkauf von Grund und Boden an private Baugesellschaften, sondern ausschließlich Erbpacht.
2. Bau der Wohnungen durch die Kommune und gemeinnützige Gesellschaften, damit es kein Auslaufen einer Sozialbindung gibt.
3. Vorrangig Bau von kostengünstigen Wohnungen, die auch für den kleinen Geldbeutel „bezahlbar“ sind.
4. Entwicklung eines Gesamtkonzepts zum Wohnungsbau unter vorrangiger Einbeziehung von Industriebrachen, z.B. in Hemelingen das Könecke- und Coca-Cola-Gelände.
5. Abkehr des Senats von der fixen Idee einer „Strategie der wachsenden Stadt“, durch die die Einwohnerzahl Bremens bis 2030 auf 580.000 Einwohner gepuscht werden soll.

Ein „JA“ zum Volksentscheid wäre hilfreich, damit sich Senat, SPD, Grüne und Linke überhaupt mit den obigen Forderungen ernsthaft auseinandersetzen. Natürlich könnte man im Bereich der jetzigen Pferdeställe und auf dem Areal des auf Großveranstaltungen ausgelegten Parkplatzes Wohnungen bauen, ohne dass die vom Volksentscheid angestrebte Freizeit- und Erholungsfläche für alle dadurch eingeschränkt würde. Im Zweifel könnte die Baubehörde zusammen mit interessierten BürgerInnen und Initiativen eine den obigen Kriterien entsprechende Planung erstellen und bei der nächsten Bürgerschaftswahl bei einem zweiten Volksentscheid zur Abstimmung bringen. Dann würden die BürgerInnen über eine konkrete Planung entscheiden und müssten sich nicht auf bloße Absichtserklärungen von Senat und Bürgerschaftsparteien verlassen. Damit das Realität werden kann, ist ein „JA“ beim Volksentscheid eine wichtige Voraussetzung.

 (Dieser Beitrag ist auch als pdf zu finden unter Downloads, Debattenbeiträge)