Positiv- Analyse des Koalitionsvertrages in Bremen 2019 - und ableitbare politische Initiativen (Walter Ruffler)

Sichtung von positiven Aussagen der rot-grün-roten Koalitionsvereinbarung zur Wohnungspolitk in Bremen. Manche Aussagen hätten entschiedener formuliert werden können / sollen / müssen, und Papier ist geduldig. Auf jeden Fall bleibt uns die Aufgabe, die Umsetzung der positiven Aussagen einzufordern und weiterzuentwickeln. (von Walter Ruffler 19.07.2019) Die Ziffern vor den zitierten Texten sind die Zeilen des Koalitionsvertrages.

  • Grünflächen – ein Beitrag für „soziale Gerechtigkeit“
  • Bodenpolitik - eine totale Kehrtwende weg vom Ausverkauf
  • Baupolitik – es wäre gut, wenn das gemacht würde
  • Wohnungsbau - „bezahlbar“ nicht nur für den großen Geldbeutel
  • Bestandspolitik
  • Mietenpolitik gegen den Anstieg der Mietpreise
  • Finanzierungsvorbehalt
  • ÖÖP zur Erweiterung des finanziellen Spielraums
  • Was tun? Unsere Aufgabe könnte darin bestehen....

Nun zu den Einzelheiten:


1. Grünflächen – ein Beitrag für „soziale Gerechtigkeit“

  • 1024: „Städtisches Grün ist für Lebens- und Wohnqualität, für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels und für soziale Gerechtigkeit in den Quartieren sehr bedeutsam“ (S. 25). 1485 „Der Erhalt und die Weiterentwicklung von Grün- und Freizeitflächen gehören zur städtischen Daseinsvorsorge und müssen dauerhaft finanziert werden“ (S. 36).
  • Erfreulicherweise hat die Bevölkerungsmehrheit am 26.05.2019 den von der Bürgerinitiative Rennplatzgelände vorgelegten Gesetzentwurf angenommen und so die Möglichkeit geschaffen, dass ein rund 35 Hektar großes Gelände weiterentwickelt werden kann zu einem Bürgerpark im Bremer Osten für Erholung, Freizeit, Sport und Kultur. Es ist erfreulich, dass die Koalition diesen Volksentscheid ausdrücklich akzeptiert. 1511 „Die Bürger*innen haben per Volksentscheid entschieden, dass das Rennbahngelände nicht bebaut wird“  Das ist nicht ganz richtig: ausgeschlossen sind nur Wohnbebauung und Industrie, möglich sind z.B. eine Sporthalle oder eine Kultureinrichtung. 1515 „Wir werden einen Prozess einleiten, in dem in Abstimmung mit den Beiräten und den Anwohner*innen über die zukünftige Entwicklung des Geländes beraten wird und dazu auch die Rennbahn Initiative einladen“ (S. 36). Das klingt fair, wir sollten darauf achten, dass es auch umgesetzt wird. In der Debatte um den Volksentscheid wurde u.a. von der TAZ suggeriert, dass bezahlbarer Wohnraum in Bremen nur möglich sei, wenn das Rennplatzgelände mit 1.200 Wohnungen bebaut wird (vgl. Simone Schnase: Volksentscheid wider die Vernunft, in TAZ vom 17.05.2019). In der Studie „Wohnbauflächen in Bremen bis 2020“ vom April 2017 listet das Bauressort dagegen 223 Wohnbauflächen für über 17.000 Wohnungen auf.
  • Die Beiräte Hemelingen und Vahr haben auf ihren konstituierenden Sitzungen einen Regionalausschuss Rennplatzgelände beschlossen und damit institutionelle Voraussetzungen für Ihren Beitrag zur weiteren Planung geschaffen. Meines Erachtens waren Senat, SPD und Grüne völlig geschockt vom Ausgang des Volksentscheids, das Ergebnis hatten sie nicht erwartet.
  • Robert Bücking meinte: „Aufgabe der Grünen müsse es nun sein, sich eindringlich mit der Frage zu beschäftigen, was die Motive der Bürger waren, den Plänen für die innere Stadtentwicklung mit einem derartigen Misstrauensvotum zu begegnen“ (in: Ralf Michel: „Ohne Gegenstimme“, Weser-Kurier 07.07.2019).  Die Gründe liegen auf der Hand, es sind die Flächen- und Wohnungspolitik des abgewählten rot-grünen Senats.
  • Dagegen hatte auch die BI Rennbahngelände argumentiert: „Wir wenden uns gegen den fortschreitenden Flächenfraß in der Stadt, bei dem immer mehr Grünflächen vernichtet werden, um darauf maximal 25% sozialen Wohnungsbau zu erstellen. Der Rest kann dann zur Freude von Investoren mit Luxusimmobilien bebaut werden – bei privaten Investoren auch gleich die gesamte Fläche. Zum erstem Mal in der Geschichte Bremens haben wir es gemeinsam in der Hand, eine falsche Entwicklung zu korrigieren. Heute im Bremer Osten, morgen vielleicht in Ihrem Stadtteil.“ Das ist eine geniale Argumentation, die den konkreten Einzelfall einbettet in einen größeren Zusammenhang. Deswegen haben SPD, Grüne und Linke einige fortschrittliche Aussagen in ihren Koalitionsvertrag eingefügt (sie wollen keinen weiteren Volksentscheid riskieren, den sie ebenfalls verlieren könnten)

2. Bodenpolitik - eine totale Kehrtwende weg vom Ausverkauf

  • 2.1. kein großflächiger Verkauf von kommunalen Grundstücken mehr 1318 „Die Veräußerung des öffentlichen Grundbesitzes, in erster Linie zur Stärkung des Haushalts, wollen wir beenden“ (S. 32). Unsere Aufgabe ist, den Koalitionären auf die Finger zu schauen, ob sie nur „wollen“ oder auch „können“. 1321 „Die Abkehr von der Verkaufsorientierung in der Flächenpolitik soll auch für städtische Gesellschaften und Eigenbetriebe gelten.“ Sehr richtig heißt es: „Flächen, die einmal verkauft sind, unterliegen in der Regel nicht mehr der strategischen Steuerung der Kommune“ (1314, S. 32). Es ist erstaunlich, dass nicht Rot-Grün bereits vor 8 Jahren auf diese sehr plausible Idee gekommen ist. Ähnlich heißt es im Bürgerschaftswahlprogramm der SPD: „Die Zeit der Finanzierung des Gemeinwesens durch Ausverkauf städtischer Flächen muss vorbei sein“ (S. 62). Die Frage ist, wie die Koalition einen ausgeglichenen Haushalt erreichen will, wenn die Einnahmen aus Grundstücksverkäufen fehlen. Allein die Erschließung eines Geländes kostet Millionen.
  • 2.2. Nutzung von Vorkaufsrechten 1342 „Wir werden die städtische Verfügung über Grund und Boden im Sinne einer strategischen Bodenbevorratung deutlich ausbauen, auch durch intensivere Nutzung von gemeindlichen Vorkaufsrechten“ (S. 32). Wir sollten im Auge behalten, ob sie das auch tun. Beim 15 Hektar großen Gebiet von Kellogg's hat der Senat sein Vorkaufsrecht nicht ausgeübt. Nun heißt das Gebiet „Überseeinsel“ und wird vom Immobilienunternehmen Robert C. Spies entwickelt. Die Baumaßnahmen sollen 2020 beginnen (Weser-Report vom 26.05.2019: „Ein urbanes Mischgebiet entsteht“).
  • 2.3. Primär Erbbaurecht 1325 „Grundstücke werden wir daher zukünftig, dort wo wir als Kommune nicht selber tätig sein wollen, in erster Linie durch Erbbaurecht mit langfristigen Nutzungsvorgaben vergeben“ (S. 32).

3. Baupolitik – es wäre gut, wenn das gemacht würde

  • 3.1. Baupflicht durchsetzen 1280 „Wir wollen die Baupflicht durchsetzen, wo dieses möglich und angemessen ist“ (S.31).
  • 3.2. Spekulative Interessen ausmanövrieren 1286 „Wir werden darauf hinwirken, dass Stadtentwicklung nicht durch spekulative Interessen blockiert wird“ (S. 31). 1292 „Auch das Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme werden wir im Fall von brachgefallenen Gewerbeflächen anwenden, um den Planungsgewinn für die städtische Entwicklung zu nutzen“ (S. 31).
  • 3.3. Weniger vorhabenbezogene Bebauungspläne 1300 „Den Anteil an vorhabenbezogenen Bebauungsplänen wollen wir senken“ (S. 31). Offenbar ist das Sparkassengrundstück Am Brill ein Beispiel. Während der rot-grüne Senat offenbar bereit war, den Bebauungsplan zugunsten der Libeskind – Türme zu ändern, verlangt der Koalitionsvertrag für das Grundstück Maßstäblichkeit zur vorhandenen Bebauung und eine Berücksichtigung des Wettbewerbsverfahrens (Zeilen 1414 – 1422, S. 34). Jürgen Hinrichs sieht in diesen Formulierungen eine „Rüde Absage“ und spricht von einer „Blockade am Brill“ (Weser-Kurier vom 20.07.2019, S. 2 und 7).
  • 3.4. Förderung von Genossenschaften 1304ff „Genossenschaften und andere kollektiv-solidarische Formen des Wohn- und Gewerbeeigentums sind eine wichtige Bereicherung der Eigentumslandschaft. Bremen und Bremerhaven haben hier Nachholbedarf. Die Bremer Landesverfassung fordert in Artikel 40 die Förderung der Genossenschaften“ (S. 31/32). Wir sollten darauf achten, dass dies umgesetzt wird.


4. Wohnungsbau - „bezahlbar“ nicht nur für den großen Geldbeutel

  • 4.1. Neubau soll in einer vernünftigen Größenordnung erfolgen
    1175 „Wir wollen die Voraussetzungen für 10.000 zusätzliche Wohnungseinheiten in dieser Wahlperiode schaffen“ (S. 29). Ähnlich formuliert es die SPD in ihrem Bürgerschaftswahlprogramm: „Wir streben dabei an, dass 2.500 neue Wohnungen pro Jahr gebaut werden, und werden hierfür die notwendigen Voraussetzungen auf städtischer Seite gewährleisten“ (S. 59). Die nötigen Wohnbauflächen sind vorhanden, sie müssen aktiviert werden. Die Baubehörde muss in die Lage versetzt werden, die entsprechende Anzahl von Bauanträgen zu bearbeiten und die Bauherren /-frauen müssen dann auch zeitnah mit dem Bau beginnen.
  • 4.2. Erhöhung der Sozialquote
    1188 „Beim Neubau wollen wir die Sozialquote auf 30 Prozent erhöhen. Wir wollen die Bagatellgrenze zur Anwendung der Sozialquote generell auf 20 Wohnungseinheiten senken“ (S. 29). Auch die SPD verspricht in ihrem Wahlprogramm die Erhöhung der Sozialquote auf 30 Prozent (S. 59). Wir sollten überprüfen, ob das umgesetzt wird und auch eine Sozialquote für große Wohnanlagen auf Privatgrundstücken – wie beim Brinkmann – Gelände - fordern.
  • 4.3. Dauer der Sozialbindung 1192 „Wir sehen Handlungsbedarf bei der Länge der Bindung“ (S. 29). Da sollten wir konkrete Vorschläge machen.
  • 4.4. Besondere Zielgruppen 1195 „Wir wollen Angebote für besondere Bedarfs- und Zielgruppen schaffen: Wohnungslose, Azubis, Studierende, alleinerziehende Mütter und Väter, ältere Menschen und Menschen mit Beeinträchtigungen“ (S. 29). Wir sollten Vorschläge machen.
  • 4.5. Bauträgerfreies Bauen ist kostengünstiger 1215 „Wir werden Flächen für bauträgerfreies Bauen bereitstellen und das Bauen ermöglichen“ (S. 29). Hier kommt es auf den Prozentsatz an.

5. Bestandspolitik

  • 5.1. Millieuschutzsatzungen zwecks sozial ausgewogener Entwicklung 1225 „Für Gebiete mit erkennbaren Verdrängungs- und Gentrifizierungseffekten werden wir zur Sicherung einer sozial ausgewogenen Entwicklung sowohl die präventiv ausgerichteten Instrumente des besonderen Städtebaurechts als auch Erhaltungs- und Milieuschutzsatzungen einsetzen“ (S. 30). Eine Klärung diese rechtlichen „Instrumente“ ist notwendig.
  • 5.2. Bekämpfung der Spekulation 1228 „Bei Großwohnanlagen (…) werden wir (…) durch Vorkaufssatzungen verhindern, dass sie an spekulative Investoren weiterverkauft werden“ (S. 30).
    1286 „Wir werden darauf hinwirken, dass Stadtentwicklung nicht durch spekulative Interessen blockiert wird“ (S. 31). Warum hat der rot-grüne Senat das nicht längst gemacht?
  • 5.3. Kampf gegen Verwahrlosung 1233 - 1234 „Kontrolle von bestehenden Wohnverhältnissen“ 1235 „Wir werden ein Instrument schaffen, um auch auf dem Weg des Ankaufs verwahrloste Immobilien in den regulären Wohnungsmarkt zurückzuführen“ (S. 30).


6. Mietenpolitik gegen den Anstieg der Mietpreise

  • 6.1. Mietendeckel auch in Bremen 1246 „Mietendeckel“ nach Auswertung der „Erfahrungen in Berlin“ (S. 30).
  • 6.2. Kommunale Wohnungsbaugesellschaften sollen mietpreisdämpfend wirken 1253 Die Gesellschaften sollen „einen relevanten Anteil an Wohnungen im sehr preisgünstigen Segment“ erhalten.(S. 30). Im Bürgerschaftswahlprogramm der SPD heißt es: „Mit dem stadteigenen Unternehmen GEWOBA bietet die Stadt Bremen heute mehr als 41.000 Wohnungen zu moderaten Mietkonditionen (Nettokaltmiete von durchschnittlich 6,04 Euro je qm) an“ (S. 60). „Das Bauen (…) darf nicht nur Bauträgern überlassen werden“ (S. 62).


7. Finanzierungsvorbehalt
Alle Vereinbarungen, die Geld kosten, unterliegen einem Finanzierungsvorbehalt. Auf S.137 (Zeilen 5826 – 5847) gibt es eine Liste von 10 Politikfeldern, die „prioritär in der schrittweisen Finanzierung“ sind, darunter auch „Schaffung und Sicherung bezahlbaren Wohnraums“ (5831).
Die Linke hat sich in ihrem Bürgerschaftswahlprogramm „Wem gehört die Stadt?“ mit den bremischen Finanzen auseinander gesetzt. Sie geht für 2020 von Ausgaben in Höhe von 5,9 Milliarden € und einem Einnahmeüberschuss von 150 Millionen aus, für 2021 von 250 Mio. € (S. 54). Das wäre der Spielraum für besondere Projekte. Allerdings würde allein der Um- und Neubau von fast 100 Schulen bis 2025 mehr als 1 Mrd. € kosten. Damit wäre der finanzielle Spielraum bereits ausgeschöpft.

Man kann sich natürlich fragen, warum die Linke sehenden Auges in eine Koalition eintritt, in der viele der vereinbarten Inhalte aus finanziellen Gründen nicht umgesetzt werden können. Das wird vermutlich zu einer politischen Enttäuschung und zu Verlusten bei den nächsten Wahlen führen. Gleiches trifft auch für die SPD zu.


8. ÖÖP zur Erweiterung des finanziellen Spielraums
Die Aufnahme von neuen Schulden zur Finanzierung von Investitionen ist ab 2020 durch das Grundgesetz und die Bremische Landesverfassung untersagt. Die Linke hält diese „Schuldenbremse“ für falsch und meint, die Handlungsfähigkeit von Bund, Ländern und Kommunen könne nur durch ein Steuersystem gesichert werden, „das Reiche und Konzerne angemessen besteuert“ (S. 56). Das ist aber derzeit nicht absehbar. Somit schlägt die Linke „Öffentlich-öffentliche Partnerschaften“ vor, indem Investitionen über öffentliche Gesellschaften in privatrechtlicher Form finanziert werden: „Wir streben an, einen relevanten Teil der Investitionen in den Schulbau und möglicherweise auch für die anstehenden Sanierungen durch ein solches ÖÖP-Modell zu finanzieren. Damit wären entsprechende Mittel frei, um in Bildung, Armutsbekämpfung, Bürgernähe und Aufbau der öffentlichen Infrastruktur zu investieren“ (S. 56).

Ob die so finanzierten Schulen später einmal privatisiert werden, hängt von der dann herrschenden politischen Mode und den Kräfteverhältnissen ab. In den 1990er Jahren wurden die Stadtwerke Bremen privatisiert, weil das damals in war und die Privatwirtschaft als effizienter galt. Heute gilt der Verkauf der Stadtwerke vielen als Fehler, und man würde am liebsten rekommunalisieren, wenn man das Geld dazu hätte.

9. Was tun? Unsere Aufgabe könnte darin bestehen:

  1.  Die Umsetzung der positiven Vereinbarungen einfordern.
  2. Vage Absichtserklärungen und Prüfaufträge konkretisieren und auf ihre Umsetzung drängen.
  3. Weitergehende Forderungen formulieren.
  4. Darauf drängen, dass Gewerbebrachen zügig für Wohnen und / oder für neues Gewerbe genutzt werden, statt dass aus Bequemlichkeit vorrangig Grünland platt gemacht wird („Flächenfraß“) (z.B. Könecke, Coca-Cola, Hachez, Kellogg's, Brinkmann, Gaswerksgelände in Woltmershausen, usw.).
  5. Den Senat drängen, seine „Strategie der wachsenden Stadt“ aufzugeben, denn wenn es vorrangig das Ziel der Politik ist, die Einwohnerzahl Bremens zu steigern, wird sich für die Einheimischen die Wohnungssituation nie verbessern. So war auf dem Rennplatzgelände von Zech eine „Mercedesstadt“ geplant, um Mercedes- Arbeiter aus dem Umland nach Bremen zu locken. Dies wurde Gottseidank durch den Volksentscheid verhindert.
  6. Die Gewerbeflächenpolitik in unsere Überlegungen einbeziehen: Allein der "Gewerbepark“ Hansalinie in der Hemelinger Marsch frisst 270 Hektar, mehr als die Osterholzer Feldmark mit ihren 247 Hektar und 9 mal so viel wie beim Rennplatz zur Diskussion stand (30 Hektar). Dort sind vor allem Zulieferer für das „weltgrößte Automobilwerk der Daimler AG“ angesiedelt, wo 12.500 Beschäftigte jedes Jahr 300.000 Fahrzeuge zusammenbauen, die zu den größten Klimakillern gehören. Wenn das Greta wüsste – oder die Teens der „Fridays for future“ (vgl.: WFG Wirtschaftsförderung Bremen: Bremen: Standort der Extraklasse. Automotive Wirtschaft unter gutem Stern, Oktober 2016, S. 12/13).
  7. Klären, wie es zur starken Steigerung von Mieten und Immobilienpreisen kommen konnte. Welche Bedeutung hat die „Flucht“ der Investoren ins „Beton-Gold“ in Kombination mit niedrigen Hypotheken-Kosten? Ausmaß und Ursache der Kostensteigerungen beim Hausbau? Eine alternative Sicht auf hohe Preise hat die WFB Wirtschaftsförderung Bremen, sie gelten als Werbemittel. In der Broschüre „2018 – Immobilienmarkt – Report Bremen. Büro – Logistik – Einzelhandel – Wohnen – Investment“ wird davon gesprochen, dass aufgrund der niedrigen Zinsen der „Anlagedruck“ beim Wohnungsmarkt nicht nachlässt: „Die Durchschnittsmiete für Neubauwohnungen beträgt 11,30 €/m²“ (S. 24), die Spitzenmieten liefen bei 15,00 €. Die Kaufpreise für Neubauten lagen im Schnitt bei 3.700 €/m², Spitzenwerte bei 5.500 €, Tendenz steigend – also eine gute Empfehlung für Anleger.
  8. Kontakt zu Mitarbeitern der Bau- und Wirtschaftsbehörde aufnehmen und zwecks gegenseitigen Inputs in einen Dialog eintreten.

(Walter Ruffler , 19.07.2019)