"Kinderschutzverfahren" könnte Maskenpflicht beenden: Familienrichter i.R. Hans-Christian Prestien

Im Interview mit Dr. Ronald Weikl, MWGFD e.V., erläutert der langjährige Familienrichter Hans-Christian Prestien das von ihm ausgearbeitete Muster einer Anregung nach §1666 Abs. 1 und 4 BGB für ein Kinderschutzverfahren vor den Familiengerichten zur Beendigung einer derzeit bestehenden nachhaltigen Gefährdung des körperlichen, seelischen und geistigen Wohls von Kindern“. Eltern können mit diesem Muster deutschlandweit aktiv werden und das für sie örtlich zuständige Familiengericht kostenfrei veranlassen, rechtswidrige Anordnungen wie z. B. zur Einhaltung einer Maskenpflicht , räumlichen Distanzwahrung zu anderen Personen, Gestaltung gesundheitlicher Testung im Schulbereich ohne ausdrücklich schriftliche Erlaubnis der Sorgeberechtigeten und anderen einschränkenden Maßnahmen für ihre Kinder zu unterbinden.Hier ein LINK zum ABC Kindesvertretung.