ZIVILKLAUSEL DURCHSETZEN! Freitag 12. Juni zieht der AStA der Hochschule Bremen gegen das Rektorat vor Gericht!

(update 13.06.2020) Am  12. Juni zog der AStA der Hochschule Bremen gegen deren Rektorat vor Gericht, um das 2016 verhängte Transparentverbot (siehe Foto, allerdings ohne Logo des Friedensforums) im Rahmen der Hochschule-Bundeswehr-Kooperations-Debatte anzufechten. Viele Unterstützer des AStA waren gekommen, mit Plakaten und Transparenten. Das Bremer Verwaltungsgericht hat nun zwar zugunsten der Hochschule entschieden (wegen der Verwendung von Logos ohne Kenntlichmachung des Urhebers), es aber als rechtswidrig befunden, dass die Hochschule gleichzeitig 500 Euro Zwangsgeld für ungenehmigtes Anbringen von Plakaten angedroht habe.  Der Weserkurier berichtet. (siehe Zitate unten)

Zivilklausel AufkleberDer AStA und dessen Rechtsanwalt argumentierten, "die Logos seien verändert worden, das falle unter Satire und künstlerische Freiheit.". Die ehemalige Asta-Sprecherin Paulina Schade in der TAZ vom 13.06.: „Das Rektorat hatte kein Interesse an einem Diskurs – wäre es anders gewesen, hätten wir keine Klage einreichen müssen.“

Die Vertreter des Allgemeinen Studierendenausschusses sehen sich in ihrer Meinungsfreiheit verletzt. „Es ist eine bürokratische Hürde der Hochschule, die uns in unserem Protest, unserer Meinung beschränkt“, sagte Joana Hawner, zweite Vorsitzende des Asta. Was seien Aussagen eines Asta noch wert, wenn sie vom Rektorat kon­trolliert werden. Der AStA 2016 hatte aus Unmut über die Kooperation der Bundeswehr mit der Hochschule ein Transparent mit der Aufschrift "Wir bilden zum Töten aus" am Hochschul-Gebäude angebracht.

Nach Ansicht der AStA-Mitglieder verstößt die Kooperation der Hochschule Bremen mit der Bundeswehr gegen die Zivilklausel des bremischen Hochschulgesetzes:  Sie besagt, dass Studium, Lehre und Forschung an bremischen Hochschulen ausschließlich friedlichen Zielen dienen sollen. Gut, dass die AStA-Mitglieder daran erinnert haben. Das Bremer Friedensforum steht an der Seite des AStA. An der Hochschule für Künste wurde am Freitag ein abgewandeltes Plakat nun aufgehängt. An der UNI ist sowas nun auch in Planung. An der Hochschule Bremen wird demnächst ein solcher Antrag eingereicht. Wir können gespannt sein ...

Was war geschehen: Bereits 1986 hat sich die damals junge Universität Bremen eine Zivilklausel gegeben. 2011 gab es dann heftige Debatten in der Öffentlichkeit, weil der Weltraum Rüstungskonzern OHB eine Stiftungsprofessur an der Uni einführen wollte, aber nur wenn die Zivilklausel fällt. In der Uni hat diese Debatte zu einer Stärkung der Zivilklausel geführt. Sie wurde erneuert und war jetzt wieder fest im Bewusstsein der Lehrenden und Studierenden verankert. Die Hochschule Bremen hat sich seit 2012 auf eine Zivilklausel verpflichtet. 2015 wurde die Zivilklausel auch gesetzlich verankert.

Aber am 03.Mai 2016 hat das Rektorat der Hochschule Bremen einen Kooperationsvertrag mit der Bundeswehr abgeschlossen. Mit diesem Vertrag stellt die Hochschule der Bundeswehr Studienplätze im dualen Frauenstudiengang Informatik zur Verfügung und erhält im Gegenzug Finanzmittel. Damit verstößt das Rektorat der HS Bremen nach Ansicht des damaligen AStA (und auch des heutigen) gegen die Zivilklausel des bremischen Hochschulgesetzes sowie gegen die Zivilklausel der HS Bremen.

Miriam Strunge, Abgeordnete der Partei Die Linke in der Bremischen Bürgerschaft, sprach auf einer Kundgebung des Bremer Friedensforums am 21.03.2019 zur Zivilklausel an den Bremer Hochschulen und führte Beispiele auf, wie sie unterlaufen wird (Auszüge, hier ihre ganze Rede):

Die Hochschule Bremen holte sich die Bundeswehr als Kooperationpartner für einen dualen Fraueninformatik-Studiengang ins Boot. Als ich das erfahren habe, bin ich fast vom Stuhl gefallen. Das ist ein absolutes NO-GO! Wie kann an einer Hochschule, die sich bei Lehre und Forschung ausschließlich friedlichen Zwecken verpflichet hat, die Bundeswehr reingelassen werden?

... Die logische Konsequenz wäre gewesen, dass der Studiengang [der neue Duale] dicht gemacht wird, bevor er überhaupt aufgemacht wird. ...Was jetzt passierte, hat mich wirklich fassungslos gemacht. Der Senat hat sich radikal hinter die Hochschule und damit auch hinter die Bundeswehr gestellt und dafür die dreisteste Argumentation verwendet, denn von der Zivilklausel per se wollte man sich nicht distanzieren, für das gute Image: Frei nach dem Motto was nicht passt wird passend gemacht wurden die Bundeswehr als Zitat "nicht per se unfriedlich" eingestuft, weil sie ja den verfassungsmäßigen Auftrag der Friedenssicherung habe.

Dass es sich bei der Bundeswehr um eine Armee handelt, die selbstverständlich eine militärische Ausrichtung hat, weil das der Wesenskern von Armeen ist, dass sie Kriege führt und Kriege das Gegenteil von Frieden sind, diese einfachen Zusammenhänge, die uns jedes Grundschulkind erklären kann, wurden einfach ausgeblendet. Und wenn man schon dabei ist die Bundeswehr in einen Friedensengel zu verzaubern, dann kann man auch der gesetzlichen Zivilklausel den Boden unter den Füßen entziehen. Laut Auffassung des Senats schließt die Zivilklausel nicht Forschung und Lehre zu militärischen Zwecken aus, sondern nur dann, wenn die militärischen Zwecken – jetzt kommts – "nicht im Einklang mit dem Leitbild unserer Verfassung stehen". Ich finde diese Argumentation haarsträubend und gefährlich. Abstruser kann man die Zivilklausel nicht auslegen, sie wird dadurch de facto abgeschafft. Hier verkommt die Zivilklausel zum Feigenblatt mit dem man sich noch schmücken kann und gleichzeitig sind die Partner der Rüstungsindustrie herzlich willkommen an Bremischen Hochschulen.

Für Friedensaktivist*innen, für Vertreter*innen der Zivilklausel an den Hochschulen, für Parteien, die sich wirklich für den Frieden einsetzen, heißt das: Wir müssen wieder laut werden, für den Frieden und für eine echte Zivilklausel, die nicht bis zur Unkenntlichkeit ausgehöhlt und ad absurdum geführt wurde! Ein Paragraph im Gesetz bringt uns nichts, solange die gesellschaftliche Mehrheit kein massives Problem mit Bundeswehr und Rüstungsunternehmen an staatlichen Hochschulen haben! Eine wirkungsvolle Zivilklausel lässt sich nur umsetzen, wenn die Stadtgesellschaft den Druck aufbaut, dass die Bundeswehr eben kein normaler Partner ist und das es eine Lüge ist, wenn man die Bundeswehr als friedlich bezeichnet. Wir sagen Bundeswehr raus aus den Hochschulen, Bundeswehr raus aus den Schulen!

Für Friedensaktivist*innen, für Vertreter*innen der Zivilklausel an den Hochschulen, für Parteien, die sich wirklich für den Frieden einsetzen, heißt das: Wir müssen wieder laut werden, für den Frieden und für eine echte Zivilklausel, die nicht bis zur Unkenntlichkeit ausgehöhlt und ad absurdum geführt wurde! Ein Paragraph im Gesetz bringt uns nichts, solange die gesellschaftlichen Mehrheit kein massives Problem mit Bundeswehr und Rüstungsunternehmen an staatlichen Hochschulen haben! Eine wirkungsvolle Zivilklausel lässt sich nur umsetzen, wenn die Stadtgesellschaft den Druck aufbaut, dass die Bundeswehr eben kein normaler Partner ist und das es eine Lüge ist, wenn man die
Bundeswehr als friedlich bezeichnet. Wir sagen Bundeswehr raus aus den Hochschulen, Bundeswehr raus aus den Schulen!

Der AStA 2019/2020 vertritt weiterhin, dass eine Kooperation mit der Bundeswehr nicht mit der Zivilklausel der HS Bremen in Einklang gebracht werden kann, welche unter anderem besagt: "Studium, Lehre und Forschung an der Hochschule Bremen dienen ausschließlich friedlichen Zwecken."  (Joana Hawner, AStA-Vorstand). Der Gesetzgeber hat verfügt, dass die Hochschulen selbst Verfahren zur Durchsetzung der Zivilklausel einführen müssen. Die Hochschulleitung ignorierte diese bisher, was zur Folge hat, dass der Kooperationsvertrag nicht innerhalb des akademischen Senates zur Debatte gestellt wurde.

Unterstützen wir weiter den ASTA ! ZIVILKLAUSEL DURCHSETZEN!