AG Demokratie

Aus einer uns zugegangenen Pressemitteilung vom 05.02.2021

Gründung Bremer Landesverband von der Partei "dieBasis"

Logo BASIS Bremen Website purAm 31. Januar 2021 wurde der Landesverband Bremen der Basisdemokratischen Partei Deutschland, dieBasis, als 16. Landesverband erfolgreich gegründet. Damit ist "dieBasis", welche bereits nach einem halben Jahr bundesweit mehr als 6000 Mitglieder hat, nun in jedem Bundesland vertreten und wird sich auf Bundes- und Landtagsebene an den Wahlen beteiligen.

„Immer mehr Menschen erkennen, dass das politische und wirtschaftliche System an eine Grenze gekommen ist, die grundlegendes Umdenken und mutiges neues Handeln erfordert“, so ein Mitglied der Partei. Eine Ursache für diese Krise sieht dieBasis darin, dass immer mehr Bereiche des gesellschaftlichen Lebens der Gewinnmaximierung und dem politischen Machtgewinn untergeordnet werden.

Im Zentrum der Arbeit dieser neuen Partei steht dagegen der Mensch mit seinen Bedürfnissen als körperlich-seelisch-geistiges und soziales Wesen, das in seine natürliche Umwelt eingebunden ist. dieBasis setzt sich ein für die kompromisslose Wahrung der Grundrechte in größtmöglicher Freiheit, für soziale Sicherheit und Eigenverantwortung — jedoch in gegenseitiger Verantwortlichkeit und Solidarität. Eine Voraussetzung hierfür wird in basisdemokratischen Prozessen gesehen.

Grundlage und Leitlinie der Arbeit von dieBasis sind die vier Säulen „Freiheit“ als eines der wichtigsten Grundrechte, „Machtbegrenzung“ — basisdemokratische Kontrolle der Machtstrukturen —, „Achtsamkeit“ als Grundlage für wertschätzendes Miteinander und „Schwarmintelligenz“ — das Wissen aller zum Wohle von allen. Desweiteren setzt sich die Basis kritisch mit der Aussetzung einiger unserer Grundrechte auseinander und fordert eine fachübergreifend besetzte Expertenkommission zur Handhabung der Corona-Krise. Als besonders wichtig erachten wir hierbei eine Klärung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen unter Berücksichtigung aller Fakten — seien sie nun wirtschaftlicher, soziologischer, psychologischer, pädagogischer oder juristischer Natur. Dabei ist vor allem die Frage zu klären, ob die volkswirtschaftlichen, gesundheitlichen und psychischen Kollateralschäden im Verhältnis zum Nutzen der Maßnahmen gerechtfertigt sind. Die Maßnahmen sind sofort dann aufzuheben, wenn nicht eine klare Evidenz zu ihrer Nützlichkeit vorgelegt wird.